Was beinhaltet ein Führungszeugnis?

6 Antworten

Das Führungszeugnis enthält die rechtskräftigen Entscheidungen, die ein deutsches Gericht im Geltungsbereich dieses Gesetzes wegen einer rechtswidrigen Tat
1.
auf Strafe erkannt,
2.
eine Maßregel der Besserung und Sicherung angeordnet,
3.
jemanden nach § 59 des Strafgesetzbuchs mit Strafvorbehalt verwarnt oder
4.
nach § 27 des Jugendgerichtsgesetzes die Schuld eines Jugendlichen oder Heranwachsenden festgestellt 

hat (§ 4 BZRG) und sie nicht unter diese Ausschlusskriterien fallen:

1.
die Verwarnung mit Strafvorbehalt nach § 59 des Strafgesetzbuchs,
2.
der Schuldspruch nach § 27 des Jugendgerichtsgesetzes,
3.
Verurteilungen, durch die auf Jugendstrafe von nicht mehr als zwei Jahren erkannt worden ist, wenn die Vollstreckung der Strafe oder eines Strafrestes gerichtlich oder im Gnadenweg zur Bewährung ausgesetzt oder nach § 35 des Betäubungsmittelgesetzes zurückgestellt und diese Entscheidung nicht widerrufen worden ist,
4.
Verurteilungen, durch die auf Jugendstrafe erkannt worden ist, wenn der Strafmakel gerichtlich oder im Gnadenweg als beseitigt erklärt und die Beseitigung nicht widerrufen worden ist,
5.
Verurteilungen, durch die auf
a)
Geldstrafe von nicht mehr als neunzig Tagessätzen,
b)
Freiheitsstrafe oder Strafarrest von nicht mehr als drei Monaten
erkannt worden ist, wenn im Register keine weitere Strafe eingetragen ist,
6.
Verurteilungen, durch die auf Freiheitsstrafe von nicht mehr als zwei Jahren erkannt worden ist, wenn die Vollstreckung der Strafe oder eines Strafrestes
a)
nach § 35 oder § 36 des Betäubungsmittelgesetzes zurückgestellt oder zur Bewährung ausgesetzt oder
b)
nach § 56 oder § 57 des Strafgesetzbuchs zur Bewährung ausgesetzt worden ist und sich aus dem Register ergibt, daß der Verurteilte die Tat oder bei Gesamtstrafen alle oder den ihrer Bedeutung nach überwiegenden Teil der Taten auf Grund einer Betäubungsmittelabhängigkeit begangen hat,
diese Entscheidungen nicht widerrufen worden sind und im Register keine weitere Strafe eingetragen ist,
7.
Verurteilungen, durch die neben Jugendstrafe oder Freiheitsstrafe von nicht mehr als zwei Jahren die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet worden ist, wenn die Vollstreckung der Strafe, des Strafrestes oder der Maßregel nach § 35 des Betäubungsmittelgesetzes zurückgestellt worden ist und im übrigen die Voraussetzungen der Nummer 3 oder 6 erfüllt sind,
8.
Verurteilungen, durch die Maßregeln der Besserung und Sicherung, Nebenstrafen oder Nebenfolgen allein oder in Verbindung miteinander oder in Verbindung mit Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmitteln angeordnet worden sind,
9.
Verurteilungen, bei denen die Wiederaufnahme des gesamten Verfahrens vermerkt ist; ist die Wiederaufnahme nur eines Teils des Verfahrens angeordnet, so ist im Führungszeugnis darauf hinzuweisen,
10.
abweichende Personendaten gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1,
11.
Eintragungen nach den §§ 10 und 11,
12.
die vorbehaltene Sicherungsverwahrung, falls von der Anordnung der Sicherungsverwahrung rechtskräftig abgesehen worden ist (§ 32 BZRG).

Alles klar?

Nein, Selbstmordversuche werden nicht dort aufgeführt. Soweit die Polizei aber davon Kenntnis hat, ist der Suizidversuch in deren Datenbanken gespeichert.

Wissensdurst84  28.12.2015, 20:22

Quelle bitte nennen, wo du es kopiert hast!

furbo  28.12.2015, 21:26
@Wissensdurst84

Nö. 

Nimm dir ein gutes Gesetzbuch und suche selbst.

Guten Abend,



Bei dem Polizeilichen Führungszeugnis handelt es sich um einen Auszug aus dem Register.

Wichtig: Was im BZR steht und was in einem Führungszeugnis steht, ist nicht zwingend dasselbe. Es ist also möglich, dass in einem Führungszeugnis steht: „Inhalt: keine Eintragung” obwohl das BZR eine Eintragung aufweist. 

Zutreffender ist zu fragen, was nicht in ein Führungszeugnis aufgenommen wird. Nicht in das Führungszeugnis aufgenommen werden:

- erstmalige Geldstrafen, die nicht höher sind als 90 Tagessätze

- erstmalige Freiheitsstrafen bis zu 3 Monate

- bestimmte Verurteilungskonstellationen im Falle der Betäubungsmittelabhängigkeit

- Jugendendstrafen bis zu 2 Jahren, soweit zur Bewährung ausgesetzt

Hierbei sind für die meisten Personen die ersten beiden Punkte von Bedeutung. Wird also eine Strafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe von unter 3 Monaten gegen eine Person verhängt, ist diese nicht aufzunehmen. Die Person ist dann - umgangssprachlich - 'nicht vorbestraft'.

Ein Suizid wird nicht aufgeführt.

Ich hoffe ich konnte helfen.

Wissensdurst84


Quelle: Anwalt.de



Das Führungszeugnis beinhaltet Straftaten für die man verurteilt wurde. Ein Selbstmordversuch ist dort natürlich nicht eingetragen.

wieso stellst du die fragen nicht einfach in einem thread?

jemand der einen selbstmordversuch hinter sich hat, ist definitiv absolut ungeeignet für jeglichen staatsdienst. sollte das bei dir der fall sein, solltest du dir eine andere laufbahn überlegen.

in einem führungszeugnis stehen nur rechtkräftige verurteilungen.

Dotter1981  27.12.2015, 19:59

Wer spricht denn hier von Staatsdienst? Und ob jemand für einen Beruf geeignet ist oder nicht, dass sollte doch wohl besser jemand beurteilen, der auch weiß worum es geht...

Straffällig geworden und verurteilt oder nicht