Was bedeutet Sozialversicherungspflichtig bei einem Jobangebot?

4 Antworten

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Du gibst eine Lohnsteuerkarte ab und wirst bei der Sozialversicherung als versicherungspflichtig angemeldet.
Das heißt, du bist:

  • krankenversichert

und wenn Du lange genug arbeitest, erwirbst Du die Anwartschaft für Leistungen aus der

  • Arbeitslosenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Rentenversicherung

Dafür werden Beiträge zu diesen Versicherungen und die Lohnsteuer von Deinem Lohn einbehalten

Das Alter spielt dabei keine Rolle, solange Du nicht Vollrentner bist.

Der sozialversicherungsrechtliche Status bringt für nahezu alle Unternehmen und Unternehmer hohe finanzielle Risiken mit sich. In zahlreichen Fällen führen Statusprüfungen, etwa durch Kranken- oder Rentenversicherungsträger, zu existenzbe­drohenden Nachforderungen von Sozialversich­erungsbeiträgen. Die Statusprüfstelle ermöglicht die rechtzeitige und rechtssichere Beurteilung des sozialversich­erungsrechtlichen Status durch Fach­anwälte für Sozialrecht. Bevor der Sozialversich­erungsträger zuschlägt. Die

schlasah  01.03.2010, 17:14

Was soll die Fragerin denn mit dieser Antwort anfangen?

Die Grundprinzipien der Deutschen Sozialversicherung In existenziellen Risikosituationen den Lebensstandard des Versicherten und seine Stellung im Rahmen der Gesellschaft zu erhalten das ist die Aufgabe der Deutschen Sozialversicherung. Nur durch grundlegende Prinzipien können die Träger der Deutschen Sozialversicherung für den Ausgleich eines Einkommensausfalls aufkommen. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Grundprinzipien:

Das Prinzip der Versicherungspflicht In Deutschland sind nahezu 90 Prozent der Bevölkerung in der Sozialversicherung pflicht- oder freiwillig versichert. Trotz aller Reformdebatten ist das System der Sozialversicherung als Kernstück der sozialen Sicherung weitgehend akzeptiert.

Das Prinzip der Beitragsfinanzierung Die Sozialversicherungen werden überwiegend aus Beiträgen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanziert. Dabei legt die Selbstverwaltung (für Unfallversicherung) beziehungsweise der Gesetzgeber (für Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung) die Beitragssätze gesetzlich fest. Die Beiträge orientieren sich am Gehalt des Arbeitnehmers. Für die Landwirtschaft gelten besondere Regelungen.

Das Prinzip der Solidarität Die zu versichernden Risiken werden von allen Versicherten gemeinsam getragen. Unabhängig davon, wie viel die Versicherten an die Sozialversicherungen gezahlt haben, sind sie in umfassendem Maße abgesichert. Durch diesen solidarischen Ansatz wird ein Ausgleich zwischen Gesunden und Kranken, zwischen besser und weniger gut Verdienenden, zwischen Jung und Alt, zwischen Familien und Singles geschaffen.

Das Prinzip der Selbstverwaltung Eine weitere wichtige Grundlage der Deutschen Sozialversicherung ist das Selbstverwaltungsprinzip. Dabei wird der Staat durch Delegation von Aufgaben und Verantwortungsbereichen an die Träger entlastet (Subsidiaritätsprinzip). Das heißt, dass die Träger der Sozialversicherung als öffentlich-rechtliche Körperschaft alle Steuerungsaufgaben in Eigenverantwortung unter Rechtsaufsicht des Staates erfüllen. Damit sind sie organisatorisch und finanziell selbstständig. Das besondere an diesem Prinzip ist, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber unmittelbar an der Selbstverwaltung beteiligt sind.

Das Prinzip der Freizügigkeit Das Prinzip der Freizügigkeit wurde innerhalb der Europäischen Union im Rahmen des Binnenmarkts eingeführt. Es bedeutet den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen und Kapital innerhalb der EU-Mitgliedstaaten. Die Freizügigkeit, mit der ursprünglich insbesondere wirtschaftliche Ziele verfolgt wurden, betraf zunächst ausschließlich die Arbeitnehmer. Die Regelung wurde aber schrittweise erweitert, um jedem Bürger der Union die Möglichkeit zu geben, sich in allen EU-Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten. Dieses Recht wird jedem Unionsbürger unabhängig von seinem Status als Arbeitnehmer eingeräumt.

Das Prinzip der Äquivalenz Ein weiteres, wichtiges Prinzip ist das Äquivalenzprinzip . Im Rahmen der Deutschen Sozialversicherung gilt es allein für die Rentenversicherung und beinhaltet das Verhältnis zwischen der Höhe der gezahlten Beiträge und den Leistungen, die ein Versicherter erhält. Grundsätzlich richten sich die Leistungen nach der Höhe der in der Erwerbsphase gezahlten Beiträge.

Das heißt, das der Betrieb für dich Sozialabgaben zu leisten hat und auch du einen Teil davon trägst!

JasminJoana 
Fragesteller
 01.03.2010, 17:12

Muss man dafür 18 sein?