Arbeitslosengeld 1 Job ablehnen?

3 Antworten

Da hast du sicher etwas falsch verstanden bzw.verwechselst etwas !

Wenn du ein hohes Einkommen hattest,dann kannst du eine Beschäftigung bzw.Stellenangebot ohne eine Sperre in den ersten 3 Monaten der Arbeitslosigkeit ablehnen,wenn du mehr als 20 % weniger verdienen würdest.

Ab dem 3 - 6 Monat müsstest du dann bis zu 30 % weniger Einkommen hinnehmen und ab dem 7 Monat könntest du ohne Sperre ablehnen,wenn du nach Abzug  aller  Aufwendungen vom dann zu erzielenden Nettoeinkommen weniger als dein ALG - 1 hättest.

Das ganze kannst du nachlesen,gibst du im Internet mal ein ,, § 140 SGB - lll Zumutbare Beschäftigung " 

Sollte das nicht bei dir in betracht kommen,dann kannst du nachsehen was für Sperren es dann zur Folge haben könnte,gibst du mal im Internet ein ,, Sperrzeiten im SGB - lll ",da kannst du es nachlesen.

Geregelt werden die dann nach § 159 Abs. 1 Nr. 1 SGB - lll und nach § 159 Abs. 4 - 6 SGB - lll

Gerade in der Ferienzeit werden Hilfskräfte auch kurzfristig gesucht.

Wenn du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst, hast du auch keinen Leistungsanspruch. Dann musst du auch deine Krankenkasse selbst bezahlen.