Auto MWST. absetzen wie?

5 Antworten

Wie schon beschrieben, die MWSt aus der Rechnung hat nichts mit der Abschreibung zu tun. Die Buchung des Einkaufes ist Nettobetrag auf Anlagekonto Fahrzeug, am Jahresende wird auf diesem Konto die Abschreibung gegen Aufwand gebucht. Die Vorsteuer aus der Anschaffung geht auf das Vorsteuerkonto und wir mit der abzuführenden MWSt verrechnet, demzufolge erstattet. Wird dieses Fahrzeug verkauft, muss auch wenn es an privat verkauft wird, MWSt berrechnet werden, die dann abgeführt werden muss. Am Jahresende wird dann ein Anlagenabgang gebucht. Kauft man sich wieder ein neues Fahrzeug beginnt der Kreislauf von vorn.

Systematik!!!

Ust Erstattung und Abschreibung haben absolut nichts miteinander zu tun.

Du mußt Vorsteuerabzugsberechtigt sein und eine USt-VA an Dein FA übermitteln.

Und als letztes muß in der Rg. natürlich die USt ausgewiesen sein und alle Kriterien für den Vorsteuerabzug (Formal, siehe § 15 UStG) müssen natürlich auch erfüllt sein.

Da Dir das USt-VA Verfahren nicht so ganz firm scheint bist Du entweder Neugründer o eben kein Unternehmer der VoSt abzugsberechtigt ist.

(OK das war spekulativ :-)

falls du meinst, dass jedes jahr das auto ausgetauscht wird, heißt dass, dass das auto normal (entsprechend der Nutzungsdauer) abgeschrieben wird, und am Ende des Wirtschaftsjahres (meistens 31. Dez.) aus dem betrieb ausscheidet (dazu gibt es eigene buchungssätze!!) das neue auto wird dann ganz normal eingebucht und abgeschrieben.

PS: bei einem PKW wird alles brutto gebucht, soll heißen es gibt zwar eine vorsteuer, bei den buchungssätzen sieht man diese aber nicht. wegen der mwst würde ich beim finanzamt nachfragen oder so...

lg HPFan

RautenMiro  06.03.2011, 02:20

Wenn Du keine Ahnung hast warum antwortest Du dann?

HPFan  06.03.2011, 17:10
@RautenMiro

es wurde gefragt wie man die mwst vom auto absetzen kann, und wie es gehen würde, wenn jedes jahr das auto ersetzt wird und ich habe die frage bezüglich jedes jahr ein neues auto beantwortet

Wie selbständig bist du denn? Wenn du unter die Kleinunternehmerregelung fällst, dann bekommst du keine Mwst. zurück. Dann musst du es in die EÜR aufnehmen und abschreiben. Wenn du buchhaltungspflichtig bist, musst du das Fahrzeug aktivieren, dabei buchst du die Steuer ganz normal als Vorsteuer und ziehst sie dann von der Umsatzsteuer ab, wenn die Meldung dran ist.

Als selbstständiger Unternehmer müssten Sie eigentlich von der Mehrwertsteuer und dem Vorsteuerabzug etwas gehört haben. Den Rest macht dann die Einkommensteuererklärung.