Was bedeutet Kochfeuerung?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Zuerst mal: wenn Du hier "Sozialhilfe" und "Grundsicherung" taggst, dann handelt es sich wohl kaum um ein Formular vom Finanzamt.

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Bei der Grundsicherung/Sozialhilfe muss jeder Hilfeempfänger die Energiekosten aus seinem Regelsatz selbst aufbringen. In Fällen, in denen die Energiekosten oder Teile davon in den Kosten der Unterkunft (Miete oder Heizkosten) enthalten sind, werden die Kosten der Unterkunft zwar ungekürzt übernommen. Aber das Amt muss dann einen Pauschalbetrag für den Teil der Energiekosten abziehen, der bereits mit den Kosten der Unterkunft berücksichtigt wird.

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Konkret: Wenn nur ein Gasanschluss besteht, dann wird mit Gas z.B. geheizt, gekocht und Warmwasser gemacht. Das Amt übernimmt aber eigentlich nur die Heizkosten. Trotzdem wird der gesamte Abschlag für den Gasversorger als Bedarf berücksichtigt. Dann aber wird eine Pauschale für "Kochfeuerung" und Warmwasser vom Regelsatz abgezogen.

Na, es kommt doch darauf an, ob du einen Gas- oder Elektroherd hast, oder wie gaaanz früher sogar noch einen Kohleofen zum Kochen.

Wenn hier zum Beispiel die Stromkosten gemeint sind, würde deine "Kochfeuerung" mit einem Elektroherd drin enthalten sein.

Und bei den Heizkosten wenn du mit Gas heizt, und einen Gasherd hast.

Seufz. Damit sind die Kosten gemeint, die dadurch entstehen, dass Du kochst und dafür Energie brauchst; was auch immer das im Einzelnen ist: Gas, Strom, Holz, Briketts, Öl...