Inwieweit ist eine "Rente aus eigener Versicherung" beim Rentenantrag relevant?

2 Antworten

Es bezieht sich auf staatl. Renten

Es bezieht sich nur auf eine gesetzliche Rente. Du könntest z.B. eine Rente von der Berufsgenossenschaft beziehen. Wer z.B. im Ausland gearbeitet hat, hat vielleicht auch in anderen Ländern einen Rentenanspruch erworben und dort einen Antrag gestellt.

Innerhalb der EU muss man in dem Fall nicht in jedem Land einen Antrag stellen. Es genügt, den Antrag bei der DRV zu stellen, die dann die Auslandsabteilung einschaltet. Deshalb wirst du auch an anderer Stelle gefragt, ob du im Ausland gearbeitet hast.

Eine private Vorsorge spielt keine Rolle. Danach wird auch nicht gefragt.

Trifft das auch zu, wenn die Rente vorgezogen beantragt wird, (mit 0,3% Abschlag pro Monat - mind. 35 Jahre versichert), oder wird dann evtl. die in diesem Fall bestehende maximale Hinzuverdienstmöglichkeit von 6300 Euro p.a. eingeschränkt, indem bspw. die Einkünfte aus der priv. Rente als Einkommen berechnet werden?

Danke für die Antwort!