Was bedeutet es, wenn ein Film "auf dem Index steht"?
Hallo, oftmals hört man, dass Filme (oder auch Musik) "auf dem Index steht". Dass das dann in irgendeiner Art und Weise verboten ist, ist mir klar. Ich frage mich nur was genau ist dieser Index? Wer führt und erweitert ihn? Darf man Filme auf genantem Index nicht ansehen oder nur nicht verbreiten? Hat jemand zufällig vielleicht auch Quellen dazu? Danke.
5 Antworten
Ich frage mich nur was genau ist dieser Index?
Der Index heißt offiziell Liste jugendgefährdender Medien und enthält Bücher, Filme, Computerspiele, Musik usw., die nach § 18 des Jugendschutzgesetzes (JuSchG)
geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu gefährden [...]. Dazu zählen vor allem unsittliche, verrohend wirkende, zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhass anreizende Medien sowie Medien, in denen
- Gewalthandlungen wie Mord- und Metzelszenen selbstzweckhaft und detailliert dargestellt werden oder
- Selbstjustiz als einzig bewährtes Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit nahe gelegt wird.
Wer führt und erweitert ihn?
Das macht die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, die meist auf Antrag z.B. des Bundesfamilienministeriums, der Jugendämter usw. tätig wird.
Darf man Filme auf genantem Index nicht ansehen oder nur nicht verbreiten?
Als Erwachsener darf man sich das grundsätzlich ansehen, aber da es ein striktes Werbeverbot für derartige Inhalte gibt, muss man gezielt nachfragen, wenn man etwas haben will.
Hat jemand zufällig vielleicht auch Quellen dazu?
Die zuverlässigste Quelle ist zunächst das JuSchG selbst (http://dejure.org/gesetze/JuSchG), insbesondere dessen §§ 15 (reguliert die Verbreitung und Werbung), 17–25 (Zuständigkeit und Verfahren der BPjM) sowie die §§ 27, 28 (Straf- und Bußgeldvorschriften für Verstöße der Gewerbetreibenden). Wenn du es mit Paragraphen nicht so hast, kannst du dich auf der Seite der BPjM informieren: bundespruefstelle.de
Alles was auf dem index ist is illegal so wie cannabis also wenn du soeteas besitzt kan man dich strafrechtlich verfolgen. und den erweitert die bbjm
ziemlich falsch
"illegal = strafbar", "Zensur", "jugendgefährdend" oder "verfassungswidrig" sind völlig unterschiedliche Dinge. Oder mal anders formuliert: Kiffer sind i.d.R. keine Gewalttäter, Rechte kiffen eher nicht. Aber Kiffer bringen auch normalerweise keine fremdenfeindlichen CDs auf den Markt, welche jugendgefährdend und verfassungswidrig sind. Straftäter sind sie im Falle eines Falles alle - fragt sich nur, wer wirklich Schaden an der Gesellschaft anrichtet, wenn Anfeindungen ganz gezielt auf Personen und deren Herkunft oder Religion ausgerichtet sind. Dem Kiffer jedenfalls dürfte das ziemlich egal sein...
Wenn man es nicht weiß, sollte man sich zurückhalten ! Auf dem Index stehende Medien dürfen nicht unter 18 verkauft und nicht öffentlich beworben und verkauft werden. Man wird bei Besitz auch nicht strafrechtlich verfolgt. Und die Behörde IST die BPjM, die BundesPrüfstelle für jugendgefährdende Medien.
Liste der jugendgefährdenden Medien
Index = Verbotsliste
Da gibt es zum einen die FSK, welche einen Film wie auch Musik auf den "Index" stellt, welche(r) für Personen unter 18 Jahren als nicht geeignet befunden wurde.
Zum anderen kann aber auch der Staat eingreifen, wenn es um verfassungsfeindliches oder gewaltverherrlichendes bzw. besonders brutales Material geht, welches sich nicht mit dem Grundgesetz vereinbaren lässt. Hier wird dann dem Recht auf Meinungs- oder künstlerische Freiheit eine Grenze gesetzt, damit z.B. Artikel 1 unseres Grundgesetzes gewahrt bleibt ("Die Würde des Menschen ist unantastbar"). Der Verfassungsschutz ist hierbei federführend.
Als Nicht-Jurist sind alle meine Angaben ohne Gewähr!
Übrigens: Hitlers "Mein Kampf" steht nicht auf dem Index. Das Buch darf in öffentlichen Büchereien/Bibliotheken gelesen werden. Verleih, privater Besitz, Handel und Vertrieb sind m.W. aber verboten. Eine "Sonderlocke" der deutschen Geschichte.
Das stimmt so nicht. Das Urheberrecht liegt bei Bayern. Die haben Neudrucke nicht gestattet. Ansonsten darf man mit existenten Exemplaren genauso verfahren, wie mit allen anderen Büchern. Man darf sie auch verkaufen.
Mag sein. Was dieses "Werk" betrifft, ist mein Wissen allerdings auch schon ca. 30 Jahre alt.
Warum ich dieses Wissen nicht aktualisiert habe?
Weil dieses Buch schon 1985 in unserer Stadtbibliothek lag und ich nie ein Interesse daran hatte, dieses braune Material überhaupt anzufassen! Man greift ja auch nicht zum Spaß in eine überfüllte Kloschüssel...
Und Bayern hat sich ja eh bisher nicht dazu durchringen können, sich der deutschen Verfassung zanzuschließen. Die Nähe zu Österreich scheint selbsterklärend...
Von deiner Antwort stimmt ja fast nichts. Da weiß ich gar nicht, wo ich mit Verbessern anfangen soll.
Dann lass' es oder beanstande. Habe ich kein Problem mit. Was letztendlich falsch ist, das erfahre ich aus Deinem Kommentar aber auch nicht.
Wenn ein Film indiziert ist, darf dieser nicht an Personen unter 18 verkauft werden, ebenso darf dieser dann nicht beworben oder öffentlich ausgestellt werden.
Wenn ein bestimmter Film bzw. Fassung eines Filmes beschlagnahmt wurde, dann darf dieser nicht verkauft werden.
klär mich auf