Erweiterung des Vorstandes
Wir sind ein Sportverein mit derzeit 7 Vorstandsmitgliedern. Das ist auch in einer Mitgliederversammlung so beschlossen worden und in der jetzigen Satzung verankert. Nun möchten wir den Vorstand auf 8 Personen erweitern, uns aber gleichzeitig die Möglichkeit einräumen, den Vorstand in der kommenden Legilaturperiode auf 9 Personen erweitern zu können, ohne nochmals die Mitgliederversammlung einberufen zu müssen. Gibt es eine Möglichkeit die Satzung in der Form anzupassen und wenn ja, wie muss es aussehen, damit es rechtlich sauber bleibt? Es wäre sehr schön, wenn mir da weitergeholfen werden kann.
LG Axel
3 Antworten
Die genaue Zahl der Vorstandsmitglieder ist nicht zwingend in der Satzung zu regeln; wie Ihr ja schon feststellt, muß bei einer genau bezeichneten Anzahl von Vorstandsmitgliedern eine Satzungsänderung durchgeführt werden.
Daher empfiehlt sich eine "offene" Regelung, z. B.
"„Der Vorstand besteht aus drei bis zehn Mitgliedern. Über Zahl und Aufgabengebiet der Vorstandsmitglieder beschließt die Mitgliederversammlung bei der Neuwahl des Vorstands.“
Die Klausel hat den Vorteil, dass Vorstandsverkleinerungen oder -Erweiterungen einfach bei der Vorstandswahl beschlossen werden können. Künftige Satzungsänderungen entfallen dann ebenso wie die Wiederholung von Wahlversammlungen, wenn es an Kandidaten für die zu bekleidenden Vorstandsämter fehlt.
Nun ist aber auch so, daß eine Wahl von Vorstandsmitgliedern durch die MV auch nicht zwingend erforderlich ist (das ist nur üblich); der Verein muß einen Vorstand haben, aber es ist gesetzlich nicht geregelt, wie dieser zu bestimmen ist (er kann auch lebenslänglich im Amt bleiben, er kann durch Dritte benannt werden etc.) - hier ist man frei in der Gestaltung - Voraussetzung ist immer, daß alles explizit in der Satzung entsprechend geregelt ist.
Ein Vereinsvorstand kann daher das Recht erhalten durch Kooptation weitere Vorstandsmitglieder ohne Befragung der Mitgliederversammlung zu ernennen.
Auch eine Mischform ist möglich (z. B. 7 werden gewählt + bis zu 3 können durch Kooptation durch den Vorstand benannt werden)
Das muß allerdings erst in der Satzung verankert werden. Satzungsänderungen werden erst nach Eintragung ins Vereinsregister rechtskräftig.
Hierzu wäre es besser, die ganze Satzung zu kennen. Wichtig ist z.B. zu wissen, wann wird welcher Vorstand für wie lange gewählt.
Hallo Axel, normalerweise müsste man jetzt den genauen Wortlaut in der Satzung wissen, aber meines Erachtens würde es hier Sinn machen den entsprechenden Teil sinngemäß zu ändern.
Die Vorstandschaft setzt sich aus "bis zu 10 Mitgliedern" zusammen, dann wäre es selbst dann abgedeckt, wenn nochmals erweitert werden würde...
Bei uns ist hierfür das "Amtsgericht" zuständig, sodass es sich anbieten würde, sich beim Sachbearbeiter dort genau zu erkundigen