Wie würdet ihr nach einer Vereinsauflösung und einer darauffolgenden Angliederung an einen Mehrspartenverein mit den Sportgeräten und anderen Sachen umgehen?

5 Antworten

Wem gehören die Sportgeräte?

§ 45 BGB

Anfall des Vereinsvermögens

(1) Mit der Auflösung des Vereins oder der Entziehung der Rechtsfähigkeit fällt das Vermögen an die in der Satzung bestimmten Personen.

(2) 1Durch die Satzung kann vorgeschrieben werden, dass die Anfallberechtigten durch Beschluss der Mitgliederversammlung oder eines anderen Vereinsorgans bestimmt werden. 2Ist der Zweck des Vereins nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet, so kann die Mitgliederversammlung auch ohne eine solche Vorschrift das Vermögen einer öffentlichen Stiftung oder Anstalt zuweisen.

(3) Fehlt es an einer Bestimmung der Anfallberechtigten, so fällt das Vermögen, wenn der Verein nach der Satzung ausschließlich den Interessen seiner Mitglieder diente, an die zur Zeit der Auflösung oder der Entziehung der Rechtsfähigkeit vorhandenen Mitglieder zu gleichen Teilen, anderenfalls an den Fiskus des Landes, in dessen Gebiet der Verein seinen Sitz hatte.

§ 41 BGB

Auflösung des Vereins

1Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden. 2Zu dem Beschluss ist eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich, wenn nicht die Satzung ein anderes bestimmt.

Ok. Also Absatz 3 von § 45 BGB klingt besonders abenteuerlich.

Ich möchte nun mal anmerken: Die Anfallsberechtigten könnten ja mit den Sportgeräten eher nichts anfangen.

Verstehe ich es also soweit richtig, dass der Verein eigentlich in der Pflicht wäre die Sportgeräte zu verkaufen und dieses Vermögen dementsprechend an die Anfallsberechtigten zu geben?

Und wenn ja... Was sind denn die Konsequenzen, wenn dieser Weg, der ja rechtlich vorgegeben ist offenkundig, nicht eingehalten wird?

Wer kontrolliert das überhaupt? Wenn jetzt jeder macht was er will, dann fällt das doch auch niemandem wirklich auf, oder nicht?

Wen beim Registergericht würde sowas interessieren?

Die haben doch nur das Register. Und wer weiß wie viele Karteileichen dadrin. Das interessiert da doch gewiss Niemanden.

Wenn die Satzung nicht vorgibt, wie im Falle einer Auflösung mit dem Vereinsvermögen verfahren werden soll, muss die auflösende Mitgliedervollversammlung darüber entscheiden.

Wenn es ein eV war, muss das Registergericht informiert werden: Ausführliches Protokoll der Versammlung).

Wenn das Vereinsvermögen in den Besitz eines anderen Vereines übergeht, muss es dafür Spendenquittungen oder verträge geben.

All das ist vermutlich nicht geschehen, wie ich nach der Frage vermute.

Als Vorstandsmitglied würde ich mich jetzt ganz schnell aus dem Staub machen!

Ja. War ein e.V. Aus vertraulicher Quelle weiß ich, dass diese auflösende Mitgliedervollversammlung noch nicht stattgefunden hat. Dass das so und so geht und auch so ernst ist scheint aber Einigen auch nicht wirklich bewusst zu sein irgendwie...

Davon abgesehen habe ich mich, übereifrig wie ich war, durch Zufall quasi etwas herausgefunden. Ich hatte nämlich sehr konstruktive und positive Telefonate mit dem 1. Vorsitzenden des neuen Vereins. Diesem habe ich direkt auch meine Mitarbeit angeboten. Der freute sich darüber und zeigt sich dankbar.

Und weil ich mal wissen wollte was und wie das nun bisher gelaufen ist, erklärte er mir dann ein paar Dinge auch dazu. Und da erzählte er mir, dass man ihm gegenüber kommuniziert habe, dass der Verein aufgelöst sei.

Dies überraschte mich natürlich sehr. Denn das ist ganz offensichtlich nicht der Fall.

Dabei soll das wohl eine zentrale Bedingung gewesen sein seitens des 1. Vorsitzenden an den 1. Vorsitzenden des kleinen Sportvereins.

Kannst du deinen letzten Satz genauer erklären?

@35komma3

Ich will's versuchen: Wenn der kleine Verein nicht aufgelöst ist (also korrekt mit allen Konsequenzen) nimmt der neue Verein Dinge in Besitz, die ihm gar nicht gehören. Denn der kleine Verein als Eigentümer existiert ja noch!

Das bekommt man sehr einfach heraus: Wende Dich an das zuständige Registergericht. (Meist beim Amtsgericht angesiedelt) und erkundige Dich nach dem Verein. Das Ergebnis solltest Du mit dem Vorstand des neuen Vereins besprechen.

Im Grunde muss der alte Verein eine korrekte Mitgliedervollversammlung abhalten. Wenn der "Vorstand" das nicht möchte, kann die Vollversammlunge ihm das Vertrauen entziehen und einen neuen wählen, der die Auflösung betreibt.

Sorry, ist umständlich, aber so ist es sauber. Halbwegs! Ein anwalt hätte noch einiges auszusetzen, fürchte ich. Ich war nur langjähriges Vorstandsmitglied und als Schriftführer für den Satzungs und Vereinsregisterkram zuständig. Die Rechtspfleger beim Registergericht waren immer sehr hilfsbereit, von denen habe ich viel gelernt.

@ntech

Ok. Krass!

Danke für die Ausführungen. Ich selbst bin sehr interessiert an Vereinsarbeit und wäre jederzeit bereit Verantwortung zu übernehmen.

Aber so, wie die Leute das da nun betreiben, geht es ja scheinbar nicht. Und solange die Dinge da nicht geklärt sind, will ich mich eigentlich auch nicht zu sehr einmischen.

Ich war zuletzt auch kein Mitglied mehr in dem alten Verein.

Ich möchte, dass da mal ein Strich drunter gemacht wird.

De facto haben ja die alten Vorstandsleute in dem neuen Verein nichts mehr zu sagen. Es ist ja niemand innerhalb dieses Rahmens gewählt oder so.

In dem alten Verein gab' es bis zuletzt soweit ich weiß einen 1. Vorsitzenden, einen 2. Vorsitzenden, einen Kassenwart und einen Schriftführer. Das war's, glaube ich, dann aber auch schon. Und was die nun fabriziert haben, weiß ich eigentlich nahezu gar nicht.

@35komma3

Natürlich ist es nicht völlig auszuschließen, dass da etwas betrügerisches dahinter steckt, ich tippe aber mehr auf Ahnungslosigkeit.

Faktisch ist die Situation jetzt wohl folgende:

Die Mitglieder des Alten Vereins sind AUCH Mitglieder im Neuen Verein (warum auch nicht)

Dem neuen Verein gehören die Gerätschaften NICHT, man könnte aber sagen, er verwahrt sie mangels Räumlichkeiten. Damit trainieren ist so ne Sache - was wenn was kaputt geht?

Der alte Verein existiert fort, der alte Vorstand ist (vermutlich) nicht entlastet, haftet also mit seinem vollen Privatvermögen!

Zum Saubermachen würde ich mit dem Vorstand des "neuen Vereins" ein Gespräch führen. In aller Ruhe! Und dabei ein Vorgehen erarbeiten, wie dem Durcheinander abgeholfen werden kann. Und Du bietest Deine Hilfe an.

Man wird Dich vermutlich knuddeln und knutschen, denn ehrenamtliche Vorstandsmitglieder sind in fast allen Vereinen Mangelware.

@ntech

Ich komme nochmal auf alles zurück und würde mich möglicherweise über weitere Beiträge in den nächsten Tagen freuen. Ich möchte mich dem Thema - auch unabhängig von dem Fall - mal weiter nähern und mich mal intensiv mit vereinsrechtlichen Fragen beschäftigen. Finde das alles recht interessant und spannend.

@35komma3

Gern! Wo ich kann, will ich gern helfen!

Genau weiss ich das nicht.

Ich habe mal einen Schulförderverein geleitet. Bei diesem stand in der Vereinssatzung, die notariell beglaubigt ist, wer bei der Auflösung die Gelder und Sachgüter erhält.

Daran muss man sich halten. Ich bin jetzt nicht ganz sicher, ob es das Amtsgericht war, das die Einhaltung überwacht.

Ggf. würde ich den Notar fragen, der die Satzung aufgsetzt hat. Oder einen anderen Notar.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Dazu weiß ich nun nicht viel. Ich meine mich daran zu erinnern, dass ich mal selbst diese Satzung irgendwann mal hatte und gelesen habe. Damals meine ich gelesen zu haben, dass sämtliches Vereinsvermögen an eine Klinik gespendet werden soll oder an eine Krebs-Stiftung oder sowas.

Der Punkt ist nur: Geld wird höchstwahrscheinlich keins vorhanden gewesen sein. Wenn überhaupt, dann nehme ich an, wird es sich um ca. 200 € gehandelt haben vielleicht.

Aber welche Regelung es konkret zu den Sportgeräten gibt oder gegeben hat, das weiß ich nun gar nicht. Immerhin sind diese aber wirklich etwas wert. Jedes einzelne könnte man nun gebraucht für ca. 1000 bis 1400 € verkaufen. Genau dies hat man aber natürlich nicht vor. Man möchte den Sport schließlich weiter betreiben. Und man hat die Sportgeräte schließlich längst im neuen Verein aufgestellt.

Ich weiß sonst nur noch, dass der, der zuletzt der 1. Vorsitzende war sich zusammen mit dem 1. Vorsitzenden des neuen Hauptvereins bei einem Rechtsanwalt getroffen hat und dass eine Fusionierung diskutiert wurde, der Rechtsanwalt von der Fusion jedoch abgeraten hat, sodass der Weg nun so aussieht: Verein auflösen und alle Mitglieder füllen das Beitrittsformular für den neuen Verein aus - fertig.

Dies ist auch schon vielfach geschehen. Die meisten dürften Mitglied sein. Ich speziell war aber sogar früher als die meisten anderen. Ich habe mich mitten im härtesten Lockdown irgendwann Anfang des Jahres schon als Mitglied angemeldet.

Und seit man wieder unter Auflagen einen Trainingsbetrieb starten durfte war ich auch immer da und bin seitdem auch stets sehr engagiert und möchte halt, dass es vorwärts geht.

Möchte auch in Zukunft Situationen vermeiden, wo Leute umsonst kommen und vor verschlossener Tür stehen. Diese Gefahr gibt es theoretisch. Jedoch nicht, wenn ich beispielsweise einen Schlüssel hätte.

Ich möchte also konkret auch Verantwortung übernehmen.

Jedoch ist noch vieles unklar und die Kommunikation innerhalb der Fachschaft funktioniert ähnlich wie im alten Verein leider auch nur eher schlecht als recht.

Viele kümmern sich eigentlich um nichts und wollen nur zum Sport machen kommen.

Und irgendwie fühle ich mich die ganze Zeit einerseits recht uninformiert und andererseits zwischen den Stühlen gewissermaßen. Aber es gibt keinen Konflikt. Sowas wäre mir jedenfalls gegenwärtig nicht bekannt.

Aber, es ist ja schon so, dass gewisse Dinge Konfliktpotenzial bergen. Und auch das möchte ich vermeiden, dass es Konflikte gibt.

Aber, dass quasi gar nichts läuft und kaum was organisiert und gestaltet wird.... das finde ich auch sehr suboptimal.

@35komma3

Sowas sollte in die Satzung des neuen Vereins aufgenommen werden. Normalerweise darf man nicht einfach Eigentum des alten Vereins entgegen der Satzung verwenden. Wie das bei Fusion ist, müsste der Anwalt wissen.

Normalerweise müsste die Satzung auch beim Amtsgericht vorliegen.

@Rosenmary

Ja, liegen vor. Kann ja nicht anders sein. Es sind beides e.V.

Jedoch sieht die Satzung des alten Vereins natürlich ganz anders aus.

Und eine Satzungsänderung beim neuen Verein ist, meines Wissens nach, nicht geplant.

Fusion ist wie gesagt vom Tisch. Man folgte dem Rat des Anwalts und möchte den Verein auflösen und sich als neue Abteilung in dem Mehrspartenverein angliedern. Dies ist laut dem 1. Vorsitzenden des Hauptvereins geschehen.

Aber auch geschehen ist, so sagte er, dass der alte Verein aufgelöst wurde. So sei es ihm kommuniziert worden.

Aber scheinbar hat der Vorsitzende des alten Vereins genau das dann falsch kommuniziert. Und warum er das (!) gemacht hat oder gemacht haben sollte - das ist für mich seit ein paar Wochen ein großes Rätsel.

Ich verstehe da langsam gar nichts mehr.

@35komma3

Bitte informiere dich, sonst wird ggf. der Vorstand dafür verantwortlich gemacht, wenn die Besitztümer des alten Vereins nicht satzungsgemäß abgewickelt wurden. Bin froh, dass ich DAS nicht mehr an der Backe habe.

@Rosenmary

Inzwischen wurde durch Gespräche immer mehr klar, dass offenbar alles korrekt abgewickelt wurde/wird. Was mit dem alten Verein ist bzw. warum der noch nicht aufgelöst wurde, das ist noch nicht so ganz klar. Letztendlich kann mir das aber auch egal sein, weil ich zuletzt auch kein Mitglied mehr war. Aber, was die neue Abteilung im Verein betrifft, da ist wohl alles auf dem richtigen Weg im Prinzip. Jedenfalls wurden die Grundlagen wohl dafür geschaffen. Die Verantwortlichen jedenfalls wissen wohl was sie tun.

@Rosenmary

Bin schon ganz gespannt auf morgen. Habe eben mit jemandem aus dem Vorstand telefoniert. Dieses Mal nicht mit dem 1. Vorsitzenden. Und die war auch richtig fröhlich. Weil, man kam so ein bisschen ins Gespräch. Ich erzählte ein wenig. Und signalisierte Bereitschaft zur Mitarbeit. Und da meinte die sofort, dass ich mich dann morgen auf jeden Fall in den Vorstand rein wählen lassen kann. Und dann meinte ich nur so "Okay."

In der Satzung muss ein Passus stehen, wie eine Auflösung erfolgen kann und wer dann die Liquidatoren sind.

Diese können dann das Vereinsvermögen auf den Mehrspartenverein übertragen.

Mal eben so ohne Abstimmung der Mitglieder geht da gar nichts

Zählen angeschaffte Sportgeräte auch automatisch und immer unter "Vereinsvermögen"?

Also, so langsam scheint mir diese ganze Sachlage sogar noch abenteuerlicher zu sein als ich ohnehin schon angenommen hatte.

@35komma3

Zählen angeschaffte Sportgeräte auch automatisch und immer unter "Vereinsvermögen"?

Natürlich, als was denn sonst?

@FGO65

ou... Wittere ich da vereinsrechtliche Probleme? Oder bilde ich mir da nur etwas ein...?

Sowas sollte eigentlich die Satzung klären.