Was bedeutet Die Besitzübergabe erfolgt am 1. des Monats, der auf die Zahlung des Kaufpreises folgt.?

2 Antworten

Das Wort Besitzübergang bedeutet, dass du ab diesem Zeitpunkt alle Kosten (= Lasten) zu tragen hast, gleichzeitig aber auch Mieteinnahmen (= Nutzen) kassieren darfst.

In deinem Beispiel ist das also ab dem 1.5., denn es heißt ja unmißverständlich, ab dem nächsten 1. nach der Zahlung erfolgt der Besitzübergang.

Eigentümer bist du ab diesem Zeitpunkt noch nicht. Das bist du erst ab dem Zeitpunkt, ab dem die Gemeinde dich ins Grundbuch eingetragen hat, und das kann zum Teil etwas dauern. Einige Rechtsgeschäfte darfst du erst ab dann machen, z.B. einem Mieter wegen Eigenbedarf zu kündigen.

Wurfball72  07.04.2018, 21:42

Der Ersteller schrieb ja am 1. des Monats. Bedeutet das Wort "am" nicht am Tag 1? Also müsste es doch den 01.04.2018 sein, wenn der Käufer es wirklich am 11.04.2018 den Kaufpreis überweist (hier sieht man ja auch das Wort "am" 11.04.2018).

Oder hab ich auch einen fehler im denken?

Renick  07.04.2018, 21:52
@Wurfball72

Du hast den 2. Teilsatz nicht mit gelesen:

Die Besitzübergabe erfolgt am 1. des Monats, der auf die Zahlung des Kaufpreises folgt

Der "folgende" Monat also, nicht der gleiche.

Richtig, ab dem 01.Mai bist du Eigentümer und damit auch der VM

Guenther37 
Fragesteller
 07.04.2018, 20:36

Ah ok. Ich habe gedacht wenn ich zum 11.04.2018 den Kaufpreis zahle und der Verkäufer hat schon die kompletten April 2018 Mieten bekommen.

Muss er von 01.04.2018 - 11.04.2018 die Mieten von April 2018 erstatten. Das ist falsch oder? So hatte mir mal einer gesagt, aber ich habe von sowas nicht viel Ahnung. " Die Besitzübergabe erfolgt am 1. des Monats, der auf die Zahlung des Kaufpreises folgt." Diesen Auszug aus dem Kaufvertrag hab ich rückwirkend betrachtet, aber das ist falsch oder?

Aber sie meinten erst ab 01.05.2018 also gehört die kompletten April 2018 Mieten den Verkäufer und kann es nicht wegnehmen.

Könnten sie zur Sicherheit nochmal nach prüfen, ob ich es richtig verstanden habe, weil die informationen über mir haben bringen mich noch zum zweifel. danke

OlafausNRW  07.04.2018, 21:16
@Guenther37

Nein, für April hats du keine Ansprüche denn da gehört dir nichts.Gemäß dem Kaufvertrag gehen Rechte und Pflichten erst zum 01.Mai 2018 auf dich über.Ab diesem Datum musst du für alle Abgaben des Objketes gerade stehen und auf der anderen Seite stehen dir ab dem 01.Mai 2018 auch die Mieteinnahmen zu,also die Miete für den Monat Mai 2018 und folgende.

Falls noch nicht geschehen, solltest Du und der alte Eigentümer die Mieter auch noch über den Besitzerwechsel informieren.

Du solltest dabei den Mietern auch die neue Kontoverbindung mitteilen,damit sie ihre Mieten dann an dich überweisen können.

Wurfball72  07.04.2018, 21:42
@OlafausNRW

Der Ersteller schrieb ja am 1. des Monats. Bedeutet das Wort "am" nicht am Tag 1? Also müsste es doch den 01.04.2018 sein, wenn der Käufer es wirklich am 11.04.2018 den Kaufpreis überweist (hier sieht man ja auch das Wort "am" 11.04.2018).

Oder hab ich auch einen fehler im denken?

OlafausNRW  08.04.2018, 17:49
@Wurfball72

Ja am 1. Tag des MONATS MAI denn es teht dort:

Die Besitzübergabe erfolgt am 1. des Monats, der auf die Zahlung des Kaufpreises folgt.

Es ist also immer der 1. Tag des nachfolgenden Monats gemeint.

Renick  07.04.2018, 20:50
ab dem 01.Mai bist du Eigentümer

Nein, nur Besitzer. Eigentümer ist man erst ab Eintrag ins Grundbuch.