Wie lange dauert der Zahlungseingang bei Kaufpreisfälligkeit?

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Da ich deinen Vertrag nicht kenne, ist die Frage schwierig zu beantworten. Es kommt darauf an wie die Fälligkeit im Vertrag formuliert wurde. Wenn der Notar zur Zahlung aufgefordert hat, sollten auch die Voraussetzungen vorliegen,  oder der Notar hat einen Fehler gemacht. 

Mögliche Formulierungen: 

A) Kaufpreis fällig und zahlbar nach Rechtswirksamkeit der Urkunde und der Notar dies dem Käufer bestätigt hat, zahlbar innerhalb 4 Wochen. Dann ist der Käufer 4 Wochen nach Eingang des Schreibens vom Notar in Verzug. 

B) Kaufpreis fällig und zahlbar nach Rechtswirksamkeit der Urkunde und der Notar dem Käufer mitteilt, dass ihm alle für eine lastenfreie Umschreibung erforderlichen Unterlagen vorliegen. Dann hat der Notar evtl. mit seiner Zahlungsaufforderung einen Fehler gemacht. Jetzt kommt es auf die vereinbarte Zahlungsfrist an, evtl auch 4 Wochen? Meiner Meinung nach ist der Käufer, nach Ablauf der Zahlungsfrist dennoch in Verzug. Verzugsberechnung entsprechend Vertrag, vermutlich 5 % über Diskont. Als Verkäufer würde ich meinen Käufer (Kopie an Notar) in Verzug setzen und als Käufer würde ich diese bei der Versicherung des Notares geltend machen. 

Bearbeitung bei der Sanierungsbehörde: 

Wenn die Immobilie in einem Sanierungsgebiet § 136 bis § 163 BauGB liegt, es sich bei der Löschung um einen Sanierungsvermerk handelt, erfahrungsgemäß überhaupt nicht. Schau mal in deinem Vertrag welche Belastungen in Abteilung II aufgeführt sind. Ich vermute, dass es hierbei um irgendetwas anderes geht. 

Ich habe dir hier nur Möglichkeiten aufgezeigt! Details solltest du mit dem Vertrag bei einem Rechtsanwalt klären. 

@ kabbes69,

vielen Dank für Deine ausführliche Beantwortung.

In der Abt. II ist das Sanierungsverfahren eingetragen und die Auflassungsvormerkung des Käufers, sonst nichts.

Nach meiner Auffassung hat der Sanierungseintrageintrag nichts mit den Besitzverhältnissen zu tun.

Im Vertrag § 3 Kaufpreisfälligkeit stehen die Bedingungen. a) Eigentumsvormerkung, b) alle zur Wirksamkeit und zum Vollzug des Vertrages erforderlichen Genehmigungen und Negativzeugnisse liegen vor, c) Verfügung über alle Unterlagen zur Freistellung von Belastungen (Kurzfassung)

Weiter: Das Grundbuch ist wie folgt belastet: Abt. II Sanierungsverfahren. Abt.III Grundschuldeintragung (Löschungsbewilligung liegt vor)

Mit Eigang  der Zahlungsaufforderung ist eine Frist lt. Vertrag von 14 Tagen festgesetzt.

Werde wohl um einen Anwalt aufsuchen müssen, wenn bis nächste Woche nichts passiert ist.

@douschka

Der Sanierungseintrag hat nichts mit den Besitzverhältnissen zu tun. Fällt aber unter deinen Punkt c). Was mich jetzt irritiert, ist die Auffassung des Notars hierfür eine Löschungsbewilligung zu erhalten. Mag zwar sein, dass es hier kommunale Unterschiede gibt, aber bei uns wird bei Sanierungsvermerk im Vertrag grundsätzlich formuliert: Recht ist bekannt, bleibt bestehen und wird abzugsfrei übernommen. Solche Verfahren können sich über 30 Jahre hinziehen. 

Du könntest dich beim Notar erkundigen bei wem er diese Löschung angefordert hat,  (vermutlich) Bauamt deiner Gemeinde. Dann dort  anrufen und selbst nachfragen. Beim Notar dann gleich mal nachfragen, wieso er die Kaufpreisfälligkeit bereits bestätigt hat, wenn ihm diese Unterlagen noch nicht vorliegen. Viel Erfolg. 

Normalerweise gibt es doch dabei ein Mahnverfahren, wenn er trotz der Nachfristen nicht zahlt. Kann das vors Gericht gehen.