Mietzahlung nach Kauf der eigenen Mietwohnung

3 Antworten

Sehen Sie noch einmal genau im Kaufvertrag nach. Häufig wird dort als Zeitpunkt der Übergabe der Monatserste genannt, der der Kaufpresizahlung folgt. Steht dort mit Kaufpreiszahlung ist an diesem Tag auch Schluss mit der Mietzahlung. Es kommt dabei auf den Tag an, an dem der Kaufpreis beim Verkäufer eingeht.

Der Besitzübergang mit Lasten und Rechten wurde im Kaufvertrag mit der Zahlung des Kaufpreises festgelegt.

der eigentliche Eigentumsübergang findet erst mit der Eintragung ins Grundbuch statt. Ab diesem Zeitpunkt ist dann an den Verkäufer/Voreigentümer keine Miete mehr zu zahlen.

.... anteilige Miete bis zum Tag des Eigentumsüberganges ist an den Veräußerer zu zahlen.