Privatverkauf - kaufvertrag - Kein Geld erhalten / Was nun?!

5 Antworten

Du kannst dem Käufer eine Mahnung senden, einen Anwalt oder ein Inkassounernehmen beauftragen und/oder ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten lassen.

Mit dem Vertrag (dessen durch irgendwelche lustigen copy&paste Inhalte hier total uninteressant sind) hast du einen Nachweis über den Verkauf.

Der Käufer muss nachweisen, dass er die Rate bezahlt hat. Eine Info per SMS ist kein Nachweis. Den soll er dir dann gleich mit der zweiten Rate mitbringen oder (falls er keinen hat) die komplette Kohle in cash. Ist eh das Beste.

Wenn er nicht auftaucht und du nicht mehr länger warten oder dich hinhalten lassen willst, geh zum Amtsgericht und lass einen gerichtlichen Mahnbescheid an den Käufer versenden. Zahlt er dann nicht, kannst du die Kohle einklagen und darauf basierend dann auch pfänden lassen.

Lange warten würde ich nicht - erfahrungsgemäß zahlen die Leute ihre Schulden bei demjenigen am schnellsten zurück, der den meisten Druck macht.

Geldschulden sind rechtlich gesehen Schickschulden. Versendet ein Käufer dies per Überweisung, muss der sicherstellen, dass sämtliche Daten korrekt sind und somit der Zugang sichergestellt wird. Lass dir also den Kontoauszug vorzeigen. Hat er tatsächlich überwiesen (was ich in dem Fall bezweifele), muss er an seine Bank heran treten und dies klären.

In jedem Fall würde ich ihm, wenn das Geld noch nicht auf deinem Konto ist, eine Mahnung schicken oder (wenn du magst) direkt einen gerichtlichen Mahnbescheid aufsetzen. Ich denke aber, dass ein einfacher Brief mit Sanktionsandrohung hier ausreicht.

Anzeigen

Anzeigen weswegen? Das ist Zivilrecht.

Lass dir den aktuellen Kontoauszug von dem Käufer zeigen, da wirst du ja sehen ob er die erste Rate gezahlt hat oder nicht. Er ist in der Beweispflicht und nicht du. Im Vertrag ist außerdem geregelt, dass du so lange Eigentümer bleibst bis die Ware vollständig bezahlt ist. Ich würde allerdings nicht wegen knapp 100 Euro zum Amtsgericht laufen. Stell ihn einfach vor die Wahl :Entweder er gibt dir das Geld bar oder du machst den Kaufvertrag rückgängig, sodass du die Ware an jemand anderen verkaufen kannst.