Ab welchen Zeitpunkt muss ich für die Eigentumswohnung die Nebenkosten / Hausgeld bezahlen?

3 Antworten

In notariellen Kaufverträgen ist der Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten (und hierzu zählt auch das Hausgeld) geregelt. In der Regel wird hierfür entweder ein festgelegtes Datum bestimmt oder an die Kaufpreiszahlung gekoppelt; in wenigen Fällen mit der Eigentumsumschreibung (Auflassung).

Im Zweifelsfall einfach bei dem Notariat anrufen. Die können hierzu sicher eine entsprechende Auskunft geben.

Das Datum für den Übergang von Besitz, Gefahren, Lasten und Nutzen ist im Kaufvertag festgelegt - einfach mal lesen was Sie da so alles unterschrieben haben! Die Teilungserklärung der Sie sich unterworfen haben, hält auch häufig noch Überraschungen parat - auch da mal reinschnuppern!

Normalerweise ab dem Tag ab dem man rechtmäßiger Eigentümer ist. Das ist normalerweise ab Grundbucheintrag.

Vertraglich kann natürlich auch ein früherer Eigentumsübergang vereinbart werden.

Wenn in Deinem Vertrag steht mit Zahlung des Kaufpreises, wäre das aus meiner Sicht ab Tag des Zahlungseinganges auf dem Konto des Verkäufers.