Rechtzeitige Wohnungsübergabe sichern?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

In den Kaufvertrag mit aufnehmen, den Schadensersatz, das ist eh üblich.

Wenn blabla nicht geräumt übergeben wird bis, bla bla miete von bla bla fällig

Ich gehe von dem Fall aus, dass der Kaufpreis rechtzeitig bezahlt wurde und die Übergabe beispielsweise am 31.05.2011 stattfinden soll. Wenn jetzt die Übergabe sich verzögert und die eigene Wohnung am 01.06.2011 geräumt werden muss, muss man sich ja etwas anderes suchen. In diesem Fall entstehen zusätzliche Kosten (Umzug und Miete), weil der Termin nicht eingehalten wurde. Wie kann man sich dagegen absichern?

Habe ich Deine Frage richtig verstanden ?

Falls der Verkäufer die Übergabe nicht vertragsgemäß durchführt (also zu spät),  möchtest Du Schadenersatz ?

Grundsätzlich ist das möglich.

Jede Schadenersatzforderung ist zunächst mal möglich.

Aber :   Man muss den tatsächlich entstandenen Schaden auch wirklich haben und nachweisen !

 

Eine automatische Verzugsleistung wie bei den Verzugszinsen ist das nicht.  Die Verzugszinsen sind ja direkt vertraglich vereinbart.

Wenn Du sowas vereinbaren möchtest,  müsste das in einem Vertrag festgelegt werden.  Habe ich zwar in dieser Form noch nicht erlebt.  Undenkbar ist es nicht.   Sicher  gibt es das auch bei sehr grossen Projekten.

 

Also,  im Normalfall einer nicht rechtzeitigen Übergabe bleibt nur der Beweis des tatsächlichen Schadens durch das Fehlverhalten des Verkäufers.

 

Abschliessend:  Eine reale Übergabe (wie bei Mietwohnungen)  ist bei Kaufobjekten nicht unbedingt Usus.   Da wird das Datum in den Kaufvertrag geschrieben und meistens werden einfach die Schlüssel zugestellt.  Vllt. nochmal gemeinsam durchgegangen. 

Bei Mehrfamilienhäusern werden überhaupt nur die Unterlagen (vorher !) zugestellt/übergeben.  Und sonst gar nichts.

Ich gehe von dem Fall aus, dass der Kaufpreis rechtzeitig bezahlt wurde und die Übergabe beispielsweise am 31.05.2011 stattfinden soll. Wenn jetzt die Übergabe sich verzögert und die eigene Wohnung am 01.06.2011 geräumt werden muss, muss man sich ja etwas anderes suchen. In diesem Fall entstehen zusätzliche Kosten (Umzug und Miete), weil der Termin nicht eingehalten wurde. Wie kann man sich dagegen absichern?

@Inga1979

Absichern kann man sich gegen Fehler nie völlig,  aber in diesem Fall bietet sich an,  den Verkäufer nochmal anzurufen und an die rechtzeitige Übergabe zu erinnern.

Sollte er die Übergabe so verzögern,  daß Euch Schäden entstehen (wie von Dir beschrieben - Hotel, Möbeleinlagerung etc...)  dann muss er das bezahlen. 

Wichtig:  Ihr müsst alle Kosten , Notwendigkeiten (Auszug aus alter Whg)  etc etc...  immer schriftlich nachweisen können.   ALLES schriftlich belegen lassen. 

Eine ganz praktische Vorgehensweise:   Falls das gekaufte Objekt leer steht ,  evtl. einfach vom Schlüsseldienst öffnen lassen und in Besitz nehmen.  Der Besitz (nicht das Eigentum)  steht Euch ab Übergabetag zu (  wenn Ihr rechtzeitig bezahlt habt natürlich ) .

Dabei wieder das Problem:  Sind noch verteckte / verschwiegene Mängel/ Schäden im gekauften Objekt,  wird man das wieder später schwer nachweisen können....

Es ist nichts ohne Risiko,  schon gar nicht der Immobilienerwerb. 

Also,  erstmal den Verkäufer anrufen !  Vllt. klappt ja alles regulär,  meistens ist es so.

Viel Erfolg und Glück mit dem Objekt.

@OnkelBerni

sry, aber das stimmt so nicht....

es ist absolut üblich eine klausel für verspätete übergabe mit schadensersatz in den kv aufzunehmen....

genauso wie mit den verzugszinsen...

will der verkäufer das nicht, so kaufe ich nicht, ist kein problem, mein geld will jeder, sein objekt noch lange nicht jeder.....

Wir haben uns so (nach Absprache mit der Bank)geeinigt: Am "Stichtag" mit dem Vorbesitzer auf unsere Bank gegangen, dort die Bezahlung getätigt, so daß er direkt Zeuge davon war und ihm eine Kopie von der Überweisung ausgehändigt. Im Gegenzug von ihm sämtliche Schlüssel des Hauses bekommen (auch noch in der Bank!). Vor dem ganzen Ablauf waren wir (ehemaliger Besitzer und wir) gemeinsam in dem Haus, und haben uns von dem zugesagten und ordnungsgemäßen Zustand überzeugt. Klappte alles prima und reibungslos. Also, nur bezahlen mit der Übergabe der Schlüssel!

Wenn Du mit der Zahlung in Verzug bist garnicht. Der Notar veranlasst den Grundbucheintrag erst nach vollständigem Zahlungseingsang. Erst dann gehört die Wohnung Dir!