Was bedeutet das in der Anklageschrift?

5 Antworten

Es ist irrelevant, ob ein Urteil ergangen ist oder das Verfahren eingestellt wurde. Du bist auffällig geworden und das wohl nicht zum ersten Mal.

Das Straßenverkehrsamt fragt insbesondere bei Ersterteilung eines Führerscheins bei der Polizeibehörde an, ob Erkenntnisse über Deine Person vorliegen, die der Erteilung eines Führerscheins entgegen stehen.

Von dort wird dem SVA alles mitgeteilt, was über Dich bekannt ist. Dabei sind vor allem Straßenverkehrsdelikte und BtM-Delikte von Interesse.

Ob der Führerschein dann erteilt wird, entscheidet das Straßenverkehrsamt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Zumindest vorerst kannst du den Führerschein vergessen - sofern du ihn überhaupt bekommst.

Die Fahrerlaubnisbehörde wird erst mal das gerichtliche Urteil abwarten. Und sollte man danach zu einer Entscheidung kommen, dass du den Führerschein erwerben kannst, dann ganz sicher unter erheblichen Auflagen / Voraussetzungen, die im Vorfeld erfüllt sein müssen.

Berry53412 
Fragesteller
 18.11.2020, 14:17

Hat sich erledigt hab bei der Staatsanwaltschaft angerufen und nach gefragt ob des noch offen ist oder eingestellt wurde. Es wurde eingestellt. Danke euch allen für die schnelle antwort :)

warten, bis das Verfahren zu Ende ist und ggf ein Urteil vorliegt.

Da wirst du dann sehen, ob du eine Führerscheinsperre hast oder nicht. Davor würde ich aber nicht mit ner Fahrschule anfangen, sondern das Geld lieber in ein Fahrrad oder n paar gute Schuhe stecken.

Eine Führerscheinsperre verhängt die für die Erteilung der Fahrerlaubnis zuständige Behörde. Die wird aber in der Regel erst informiert, nachdem ein Urteil ergangen ist.

Urteil abwarten, sonst Fahrschule vielleicht rausgeschmissenes Geld