Einziehung von. Taterträgen Hilfe?
Guten Tag,
undzwar habe ich eine Frage.
ich habe eine Anklageschrift erhalten in der steht: Die erweiterte Einziehung von Taterträgen ist anzuordnen.
Was bedeutet dies konkret für mich? Da ich derzeit nur über eine Summe von ca. 1000 € verfüge, und die zum bestreiten des alltäglichen Lebens benötige, inwiefern kann das Gericht trotzdem diesen Betrag, einfrieren oder gar komplett nehmen?
Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
LG
2 Antworten
Moin,
dass bedeutet primär, dass man Dir die Gegenstände, die du auch aus anderen rechtswidrigen Taten erlangt hast, wegnimmt.
bspw: deine Wohnung wurde durchsucht, man hat 5 iPhones gefunden, für die du alle keine Rechnung/Kaufbeleg vorweisen kannst. Drei dieser iPhones sind nachgewiesen gestohlen. In dem Fall würde man alle fünf kassieren, wenn auf Grund erschöpfender Beweiserhebung und Würdigung die volle Überzeugung besteht, dass die iPhones aus anderen rechtswidrigen Taten stammen.
Was bedeutet dies konkret für mich? Da ich derzeit nur über eine Summe von ca. 1000 € verfüge, und die zum bestreiten des alltäglichen Lebens benötige, inwiefern kann das Gericht trotzdem diesen Betrag, einfrieren oder gar komplett nehmen?
Der gesamte Betrag, den du aus Straftaten erlangt hast, wird dir komplett genommen.