In der Anklageschrift sind 2 Beweismittel gennant, was haben diese zu beduten?

6 Antworten

Einlassung des Angeschuldigten

Was das bedeutet?

Dass du dich bei der polizeilichen Vernehmung entsprechend geäußert hast, und das dabei wohl zugegeben hast.

dürfen die auch beweise vorenthalten

Natürlich nicht. Wir sind doch nicht in Zentral-Afrika oder Nordkorea!

"...Einlassung des Angeschuldigten..." --- würde ich deuten mit "er hat es schon zugegeben" ?!?

Jein. Dann würde üblicherweise die Formulierung "geständige Einlassung" verwendet werden. Einlassung des Angeschuldigten kann dagegen alles sein, vom Geständnis bis zum Abstreiten der Tat.

Dein Name sind keine Beweise, die können aber als solche erst mal ansehen, abwarten was rauskommt.

Das kommt in der Verhandlung.

Mit Gruß

Bley 1914

Das sind doch nicht wirklich beweise

Wie würdest Du den Zeugenaussagen sonst bezeichnen?

Wenn die Zeugen bei ihrer Aussagen nicht den Eindruck vermitteln unglaubwürdig zu sein oder sich in Widersprüche zu verwickeln sind das starke Beweismittel.

ich kann genau so gut glaubwürdig aussagen. Wäre aber kein Beweis sondern Aussage gegen Aussage.

@dieangeklagte

Du hast ja offenbar schon ausgesagt. 

@dieangeklagte

Aussage gegen Aussage oder Aussage gegen Aussagen?

@Schnoofy

Glaubwürdige Aussage gegen unglaubwürdige^^

@Schnoofy

Aussage gegen Aussage.

@dieangeklagte

Dann beurteilt der Richter die Glaubwürdigkeit.

@dieangeklagte

Nun hat das Gericht aber noch einen ganz kleinen Vorteil:

Du darfst lügen, ein Zeuge muss die Wahrheit sagen.

Wem würdest Du also glauben?

@dieangeklagte

Hey dieangeklagte 

Unter "Einlassung des Angeschuldigten" verstehe ich ein Zugeständnis des Angeklagten zur Tat. 

Das vor Gericht nun bestreiten zu wollen halte ich für aussichtslos, das Gericht lässt sich sehr ungern vorführen. Unter Umständen kann sich das ungünstig auf das Urteil auswirken.

Einsicht und Reue hingegen können sich durchaus für den Angeklagten lohnen. 

@Schnoofy

Das ist relativ egal. So lange auch die Aussage des Angeklagten glaubwürdig ist, wird das nichts mit einer Verurteilung.

Die Aussage eines Zeugen ist selbstverständlich ein Beweis. Inwieweit dieser Beweis für eine Verurteilung ausreicht ist eine völlig andere Frage. Die Beteiligten werden sich in der Hauptverhandlung anhören was der Geschädigte zu sagen hat und wie glaubhaft die Aussage ist.

Einlassung des Angeschuldigten ist die "Aussage" des Angeklagten, entweder in der Hauptverhandlung oder bereits bei der Polizei. Die "Einlassung des Angeschuldigten" wird standardmäßig in der Anklage als Beweis angeführt, unabhängig davon was er sagen wird bzw. gesagt hat. Im Übrigen hast Du Recht; die Einlassung ist kein "wirklicher" Beweis im Sinne der StPO.

Beweise können auch in der Hauptverhandlung noch neu eingeführt werden, z.B. wenn die Aussage des Zeugen noch nicht ausreicht um den Richter zu überzeugen oder wenn der Zeuge noch andere Personen benennt, die zur Aufklärung des Sachverhalts beitragen können.