Hey, Ich hab hier ne Anklageschrift bekommen wegen BTM.
Ich werde das jetzt einfach abschreiben, denn ich will wissen, was auf mich zukommen könnte. Ich habe ja schonmal eine Frage gestellt vor kurzem, wegen den Konsequenzen wegen BTM..
Also..
Die Staatsanwaltschaft legt aufgrund ihrer Ermittlungen den Angeschuldigten folgenden Sachvehalt zur Last:
Herr A und Herr B waren im Jahre 2010 noch Konsumenten von Cannabisprodukten. Das Marihuana bezogen sie unter anderem von "Herr C (Verkäufer)". Dies geschah in der Weise, dass Herr B (ICH) das Marihuana für sich und "Herr A" beim "Herr C" bestellte und bei diesem auch in der "Straße 1" in "Stadt A" abholte. Für 1 Gramm Marihuana verlangte und erhielt "Herr C" 10 Euro.
Unter den genannten Umständen haben "Herr A und Herr B" im Zeitraum vom 04.08.10 bis 22.11.10 in mindestens 5 einzeln gelagerten Fällen jeweils Marihuana im Bereich von einem bis drei Gramm erworben.
Wie die angeschuldigten wussten, besaßen sie nicht für den Umgang mit Betäubungsmitteln erforderliche Erlaubnis.
Bei Tatbegehung besaß der angeschuldigte "Herr B" die gemäß § 3 JGG erforderliche Reife, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln.
Die Angeschuldigten werden daher beschuldigt,
- der Angeschuldigte "Herr B" (19J) als strafrechtlich verantwortlicher Jugendlicher, der Angeschuldigte "Herr A" (22) als Heranwachsender. -
gemeinschaftlich in 5 rechtlich selbstständigen Handlungen
vorsätzlich unerlaubt Betäubungsmitteln in geringen Mengen erworben zu haben,
strafbar gemäß §§ 1 Abs. 1, 3 Abs. 1 Nr.1, 29 Abs. 1 Nr. 1 BTMG, §§ 25 Abs. 2, 53 StGB, §§ 1, 3, 105 JGG
Zur Aburteilung ist nach §§ 7 - 13 StPO, §§ 39, 42 JGG das Amtsgericht Offenburg (BW) - Jugendrichter zuständig.
Ich erhebe die Klage und beantrage das Hauptverfahren zu eröffnen.
Also was heißt das jetzt für mich?
Danke!!!! :)