Anklageschrift erhalten - was nun?

10 Antworten

Du sollst ja Stellung nehmen  und Gründe vorbringen die gegen die Eröffnung eines Strafverfahrens sprechen und nicht dafür!

Wenn Du Dich schuldig bekennst verkürzt das das Verfahren und wenn Du es sofort zu Beginn tust, dann berücksichtigen die Richter das strafmindernd, aber das Verfahren verhindern kannst Du damit nicht mehr.

Du müsstest schon Gründe vorbringen können die es absolut unmöglich erscheinen lassen dass Du der Täter bist. z.B. Du lagst zum Tatzeitpunkt im Krankenhaus im Koma. (sicher etwas extrem, aber verdeutlicht worum es geht).

Trotzdem kann ich Dir nur raten, wenn Du es warst und die Beweise ohnehin eindeutig sind, Dich sofort schuldig zu bekennen. Die Richter bewerten so etwas in Deinem Sinne. Du kannst also nur davon profitieren.

Ich gehe davon aus, dass das Schreiben vom Gericht gekommen ist. Es sich um ein Strafverfahren handelt und nicht um eine Zivilklage?

Wenn ich Dich richtig verstanden habe, hast Du ja was verbockt. Somit wirst Du es wohl kaum abwenden können, dass ein Verfahren eröffnet wird. Wenn Du frühzeitig die Sache eingestehst wird das auf jeden Fall die jetzt entstehenden Kosten reduzieren. Eine mildere Strafe ist dann auch wahrscheinlich. Zudem wird es wahrscheinlich dann keine mündliche Verhandlung geben sondern eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren erfolgen.

Wie wahrscheinlich ist es denn (sofern du dich damit auskennst) dass das Ganze schriftlich erfolgt? Wann ist das gegeben?

In Normalfall ist es so wenn Du die Tat eingestanden hast und es kein so ganz schweres Vergehen ist.
Du solltest in Deiner Einlassung an das Gericht darauf hinweisen, dass Du mit einem Entscheid im schriftlichen Verfahren einverstanden bist.

Nein, auch mit Geständnis bekommst du ein Verfahren. Das lässt sich nicht abwenden. Hab Verständnis dafür, dass wir dir hier keine Texte liefern können, das würde dann unter Rechtsberatung fallen.

Beauftrage einen Anwalt deines Vertrauens.

LG ~TheMentalist

Der Aufforderung nachkommen und Stellungnehmen mach das was da steht das wird dann bearbeitet und du bekommst wieder Post.

sicher nicht. wenn du tat begangen hast wird es auch verhandelt werden.

du kannst da etwas vorbringen wenn du es nicht gewesen bist.