Warum wird nicht jeder Zeuge vor Gericht vereidigt?

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Bei bestimmten gibt es ein Vereidigungsverbot und bei anderen soll einfach von der Vereidigung abgesehen werden (Geschädigte, Angehörige, mutmaßlich Tatbeteiligte)... Und bei allen anderen wird in der Regel darauf verzichtet. Das nutzt man eher als zusätzliches Druckmittel, wenn man den Verdacht hat, daß einer die Unwahrheit sagt oder eine beteiligte Person nicht auf die Vereidigung verzichtet. Bei einem Meieneid liegt die Mindestrafe auch bei einer Freiheitstrafe von mindestens einem Jahr. Das überlegen sich viel mehr Leute, ob die das begehen wollen. Also wenn einer eine falschaussage gemacht hat und dann aufeinmal hört, daß er vereidigt werden soll, kippt er eher um, als wenn ein Eid nur eine Routine ist, die man immer anwendet.

Viadrus  10.07.2009, 13:47

Du gibst nicht die aktuelle Rechtslage wieder. Früher war der Eid die Regel, in der Praxis wurde fast immer darauf verzichtet. Nun ist der Eid die Ausnahme. Das mit dem Druckmittel ist übrigens auch so eine Sache. Der BGH sagt eindeutig, man dürfe einen Zeugen nicht in den Meineid (Mindeststrafe 1 Jahr!) treiben, wenn man davon ausgeht, dass er lügt.

DerTroll  10.07.2009, 16:59
@Viadrus

Hm da muß ich dir wohl recht geben, habe eben noch einmal in der STPO nachgelesen. Aber das muß erst kürzlich so geändert worden sein. Habs noch anders Kopf, also daß da drin steht, daß Zeugen im Anschluß an ihre Vernehung zu vereidigen sind und unter welchen Bedinungen verzeichtet werden sollte. Na ja bin kein Jurist und mußte auch noch nie ein Strafverfahren über mich ergehen lassen. Da muß ich nicht jede Ändereung mitkriegen. Danke fürs Richtigstellen.

Weil die Richter nicht jeden Zeugen von Anfang an als Lügner sehen dürfen.

§ 59 StPO Vereidigung der Zeugen

Erstes Buch (Allgemeine Vorschriften) Sechster Abschnitt (Zeugen)

(1) Zeugen werden nur vereidigt, wenn es das Gericht wegen der ausschlaggebenden Bedeutung der Aussage oder zur Herbeiführung einer wahren Aussage nach seinem Ermessen für notwendig hält. Der Grund dafür, dass der Zeuge vereidigt wird, braucht im Protokoll nicht angegeben zu werden, es sei denn, der Zeuge wird außerhalb der Hauptverhandlung vernommen.

(2) Die Vereidigung der Zeugen erfolgt einzeln und nach ihrer Vernehmung. Soweit nichts anderes bestimmt ist, findet sie in der Hauptverhandlung statt.

weil die zeugen meistens nur etwas bestätigen müssen oder aussagen müssen was si gesehen haben. die sind ja nicht verdächtigt

da nur zeugen die unglaubwürdig erscheinen vereidigt werden da wird ihnen dann falls sie lügen mit einer strafe gedroht und das wirkt dann meistens es gibt aber auch glaubwürdige zeugen wie z.b das opfer selbst die ja die wahrheit sagen

Viadrus  10.07.2009, 13:48

Falsch! Zeugen werden immer belehrt, und auch bei Falschaussagen ohne Eid wird man bestraft (§ 153 StGB).