Kann man zum Eid gezwungen werden?

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http://www.amtsgericht-hann-muenden.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=19195&article_id=70914&_psmand=122#eid

Muss ich unter Eid aussagen?

Die Vereidigung eines Zeugen ist heute weder im Zivil- noch im Strafprozess der Regelfall, kann aber nach Ermessen des Gerichts dann angeordnet werden, wenn es zur Heibeiführung einer wahrheitsgemäßen Aussage oder wegen der Bedeutung der Aussage notwendig ist.

Hat der Zeuge seine Aussage zu beschwören und wird die Eidesleistung ohne gesetzlichen Grund verweigert, so werden dem Zeugen die durch die Weigerung verursachten Kosten auferlegt. Zugleich wird gegen ihn ein Ordnungsgeld und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft festgesetzt. Ferner kann zur Erzwingung des Zeugnisses die Haft angeordnet werden.


als Zeuge vor Gericht die Wahrheit sagen .... ansonsten drohen empfindliche Strafen


§ 153 StGB

Falsche uneidliche Aussage

Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.


§ 154 StGB

Meineid

(1) Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle falsch schwört, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

Nun ja, wenn die möchten, dass Du Deine Aussage beeidigst, dann hast Du natürlich die Möglichkeit dieses abzulehnen, aber das stellt ja dann Deine Aussage auch schon in Zweifel! Im Regelfall wird das ja auch nur verlangt, wenn Dir nicht geglaubt wird und mit dem Eid sollst Du den Wahrheitsgehalt bestätigen. Übel, weil die Strafe empfindlich ist. Doch auch schon so ist eine Falschaussage unter Strafe gestellt, doch nicht ganz so hart! Sage einfach die Wahrheit oder meinst Du Derjenige für den Du falsch Zeugnis ablegen sollst, würde das Selbe für Dich tun? Ich glaube nicht! Darum sage einfach die Wahrheit!

Aliha  14.02.2015, 13:53
dann hast Du natürlich die Möglichkeit dieses abzulehnen,

§ 59 StPO regelt den Eid, der Zeuge muss den Eid ablegen wenn er vom Gericht dazu aufgefordert wird, er hat keine Möglichkeit die Vereidigung abzulehnen.

Welfenfee  14.02.2015, 15:59
@Aliha

Natürlich! Aber Zeugen werden in der Regel darauf hingewiesen, dass eine Vereidigung beantragt wird und dann kann man es sich nochmal überlegen. Du hast schon Recht, ich habe mich doof ausgedrückt!

Aber er sollte die Wahrheit sagen, lieber einen Freund verlieren oder mit der Verwandtschaft ärger bekommen, als sein Freiheit verlieren oder Geld oder Freizeit!

Ja, du kannst dazu gezwungen werden.

Es stellt sich jedoch die Frage, ob dir ein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht oder nicht. Steht dir ein Zeugnisverweigerungsrecht zu, kannst du dich nach wie vor darauf berufen.

Steht dir kein Zeugnisverweigerungsrecht zu, musst du wahrheitsgemäß antworten.

Ich stelle mir jedoch die Frage, warum es dir etwas ausmachen sollte. Solange man die Wahrheit sagt, ist es eigentlich egal, ob man vereidigt wird oder nicht.

SeWePb 
Fragesteller
 14.02.2015, 13:58

Die Frage ist rein hypothetisch.

Also in Deutschland ist mir eigentlich nicht bekannt, das es vor Gericht einen Aid geben sollte... eigentlich wird man nur belehrt die Wahrheit zu sagen, was eben sonst strafbar wäre wenn man vor Geriht Lügen würde. Mir ist aber bekannt, das man als Zeuge die Möglichkeit hat, wenn man mit dem Angeklagten Verwand oder ähnliches ist, das man dann keine Aussage machen muss.

Geht es vieleicht noch etwas genauer?

Interesierter  14.02.2015, 13:50

Selbstverständlich gibt es auch in Deutschland die Möglichkeit der Vereidigung. Jedoch wird hiervon nur sehr selten Gebrauch gemacht.

Auf Anordnung des Gerichts muss der Zeuge den Eid ablegen, allerdings wird heute nur noch wenig Gebrauch davon gemacht. Der Zeuge kann sich lediglich aussuchen, ob er den Eid mit oder ohne religiöse Beteuerungsformel ablegen will. Auf die Gültigkeit und die Strafe bei einem Meineid hat dies jedoch keine Auswirkungen.