Als Zeuge von der polizei abgeholt?

5 Antworten

Ja, da darfst du zahlen. Bei so einem Vorfall kennen weder Gericht, noch Polizei Gnade.

Danke für die schnelle Antwort...Bekomme ich nur ein kleines Ordnungsgeld aufgedrückt oder muss ich jetzt den Polizei Einsatz auch tragen?

Soweit ich weiß, kommen keine Kosten auf dich zu. Das war eine zwangsweise Vorführung, wenn dann hätte der Richter ein ordnungsgeld verhängt. Da dir davon aber nichts bekannt ist, hat er es wohl bei der Vorführung belassen

Entgültig ereldigt wird es sich jedenfalls haben, wenn die nächsten tage kein brief über eine verhängung des ordnungsgeldes kommt

Mir wurde nichts dergleichen gesagt das es eine Strafe gibt.was mich auch Interessiert, dürfen sie mich überhaupt beim ersten Termin gleich 1 Stunde später zwangsweise abholen?

@FrAnKRa

Natürlich. Die Anweisung kam direkt vom Richter. Also dürfen sie das. Solche Termine sind zumeist lange im Voraus geplant und die Kosten sind nicht unerheblich, sollte ein Termin ausfallen.

Danke, ich hoffe es... so ein Polizei Einsatz ist sicherlich nicht billig

@FrAnKRa

Ja, das sollten Sie dürfen, wenn du bei dem Termin nicht erscheinst. Der Richter kann es letztendlich entscheiden. Das ordnungsgeld ist meines Wissens meistens so um den Bereich von 200 Euro

Naja... also wenn die polizeiliche Vorführung angeordnet wird muss ja was vorgefallen sein - ganz so aus dem heiteren Himmel wird sowas nicht angeordnet.

Er ist nicht erschienen, das steht doch schon in der frage...

... kein Zeuge wird abgeholt, da kann also etwas nicht stimmen.

Und der, für den Du zeugen sollst, verliert dann eben. Ist doch ganz einfach, oder?

Oder geht es um eine Straftat?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wegen Verstoßes btmg in Strafsache vorm Schöffengericht ...

Turbopolizei. Nomalerweise fällt der Gerichtstag aus und man stellt dir eine Rechnung für alles

Eben, finde es echt unnormal schnell... is das überhaupt rechtens?

@FrAnKRa

Sei doch froh. Die hätten dich auch am Tag vor dem nächsten Termin verhaften und dann übernacht behalten können
Gericht ist doch kein Kindergarten