Warum vererbt man Kindern eine Wohnung und lässt der 2.Frau lebenslanges Wohnrecht?

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Das macht man, damit die 2.Frau lebenslang wohnrechtlich abgesichert ist und von deren Stiefkindern nicht rausgesetzt werden kann, solange sie lebt oder das Recht aus wichtigem Grund von sich aus, gegen z.B. eine angemessene Abfindung, aufgibt.

Verständlich, das hätte ich auch, aber mit Absprache der Kinder damit diese Bescheid wissen, genauso gemacht. Die Frau kann mit den Kindern verhandeln ob sie diese Auszahlt oder eine Miete zahlt, wenn das nicht sogar schon geregelt wurde.

sergius  10.11.2020, 11:40

Aus welchem Grund sollte die 2.Ehefrau Miete an die Kinder zahlen, wenn ihr ein lebenslanges unentgeltliches Wohnrecht vom Erblasser zugewendet worden ist ?

Ich halte die Regelung des Erblassers: Erben sind die Kinder aus erster Ehe, Wohnrechtsvermächtnis für die überlebende zweite Ehefrau für absolut gerechtfertigt . Es ist eine gerechte Lösung, die zweiten Ehefrau wohnungsmäßig abzusichern, aber die Kinder Eigentümer dieser Wohnung werden zu lassen; sie können sie nach dem Tod der Ehefrau nach Belieben nutzen.

Bremen678  10.11.2020, 11:42
@sergius

absolut richtig

Himenokoori  10.11.2020, 12:13
@sergius

Wir wissen nicht, ob es sich dabei um ein unentgeltliches Wohnrecht handelt. Dieses Detail haben wir bei unserem Vertrag entsprechend festgehalten damit es nicht zu Unklarheiten kommt.

Weil die 2te Frau evtl. auch Kinder (aus einer anderen Beziehung) hat und diese Kinder die Wohnung dann mal nicht erben sollen. Sondern es sollen nur die eigenen leiblichen Kinder erben. Der überlebende Ehepartner soll aber nicht nach dem Tod des Ehemannes auf die Straße gesetzt werden können.

Habe ich auch so gemacht. Was habe ich mit den Kindern von meiner jetzigen Frau zu tun? Meine Haus habe ich mit meiner ersten Frau gebaut und unsere Kinder sollen diese mal erben.

ohne des würde ja erstmal die frau die whg bekommen. und die könnte vielleicht des eine nicht leibliche kind aus dem erbe dann ausschließen. also stellt man davor sicher, dass die whg beide kinder bekommen - und die frau aber trotzdem drin wohnen darf (und nicht die kinder sie dann rausschmeißen).

Damit die Frau die Wohnung weiter Sicherheit hat und die Kinder nach ihrem Tod die Wohnung nutzen können.