Lebenslanges Wohnrecht und Schloss an der Haustür gewechselt

5 Antworten

Anwälte schaffen gerne solche Fakten, da sie mit gerichtlichen Auseinandersetzungen Geld verdienen. Miese Tour.

Zu deinen Ansprüchen:

Du hast Anspruch auf Warnehmung deines Wohnrechtes. Solange du das nicht freiwillig aufgibst, hast du jederzeit freien Zutritt zu deiner Wohnung. Und das Wohnrecht würde ich selbst gegen Entschädigung nicht aufgeben, um einen vorzeitigen Verkauf des Hauses zu erschweren.

Rede, falls möglich, mit deiner Frau, ob sie es bei der auch ihr klar bekannten Rechtssituation auf ein streitiges Urteil ankommen lassen möchte oder dir freiwillig einen neuen Schlüssel gibt. Sonst erwirke eine einstweilige Verfügung.

Deine persönlichen Sachen und die Hälfte des angeschafften Hausrates gehören dir. Auch hier kann sie die Herausgabe allenfalls verzögern, aber eben nicht verhindern.

Sie muss nichts drehen, ihr gehört das Haus. Deine Beteiligung kannst du allenfalls bei der Zugewinnberechnung geltend machen. Selbst wenn dein Kapital vorehelich oder durch Erbe während der Ehe aufgebracht wurde, steht dir nur die Hälfte der Differenz zu ihrem Zugewinn zu. Späterstens jetzt rächt sich die gewählte Eigentumsstellung.

HTH

G imager761

pinocchio3 
Fragesteller
 10.04.2011, 12:47

Sehr gute Antwort,

Wie ist das wenn vor der Scheidung einvernehmlich das Haus verkauft und der erlös zu gleichen teilen geteilt wird.

ich bin der meinung es müsste nicht unbeding ein derartig hoher streitwert im scheidungsverfahren sein.

Damit die Anwälte sich nicht unnötug die Taschen vollmachen können

Nein, dass darf sie natürlich nicht. 

Setz ihr eine mündliche Frist. Wenn diese nicht erfüllt wird, melde dich beim Anwalt.

pinocchio3 
Fragesteller
 10.04.2011, 01:03

Laut ihrer aussage heute hat ihr das ihr anwalt geraten als sie die scheidung eingereicht hat.

Nein, natürlich darf sie das nicht, wenn das lebenslange Wohnrecht im Grundbuch eingetragen ist.

Das Schloss auszutauschen stellt zivilrechtlich eine verbotene Eigenmacht dar.

Solltet ihr das nicht in einem Gespräch lösen können, bleibt dir nichts anderes übrig, dir Rechtsschutz zu suchen. Deine Exfrau nimmt offensichtlich keine Rücksicht auf deinen Sohn.

pinocchio3 
Fragesteller
 09.05.2011, 13:24

Mein Anwalt sagt sie darf das, aber im ernstfall könne ich jederzeit wieder von dem Wonhrecht gebrauch machen.

Also entweder sie zahlt mich aus oder ich ziehe wieder ein.

Für was brauchst du denn den Schlüssel?

pinocchio3 
Fragesteller
 10.04.2011, 01:33

Wie ich oben erwähnte hab ich noch den großteil meiner persönlichen sachen im Haus.

Quickfinger  10.04.2011, 01:48
@pinocchio3

Die wird sie dir sicher gern geben, wenn sie da ist. Deine Entscheidung, das Haus zugunsten des Kindes zu verlassen, finde ich klug und richtig. Aber du kannst doch daraus nicht ableiten, dass du nun jederzeit unangemeldet die Wohnung deiner Ex betreten darfst, nur weil das Haus dir gehört.

pinocchio3 
Fragesteller
 10.04.2011, 01:52
@Quickfinger

Darum geht es nicht, ich habe nur die befürchtung das sie etwas dreht um mich um meinen anteil am Haus zu bringen.

Und das Haus haben wir seinerzeit aus bestimmten gründe auf sie eintragen lassen und ich habe das Wohnrecht.

Es steckt schliesslich mein ganzes geld zb, LV drinn

Natürlich darf sie das Schloß wechseln, das kann ja viele Gründe haben (das alte war z.B. defekt, kann ja keiner das gegenteil beweisen).

Das hat aber noch lange nichts damit zu tun, das Du nicht mehr ungehindert ins Haus kannst.

Verlange (mit Fristsetzung) einen Schlüssel für das neue Schloß, schließlich beinhaltet das Wohnrecht das wohnen im Haus.
Und zur Whrnehmung dessen kann ich meine Wohnung betreten wann ich will.

Ob es alles ohne eigenen Anwalt ausgeht wage ich zu bezweifeln.

Dass der Anwalt Deiner Frau ihr zu diesem Schritt geraten hat deutet in der Tat sehr stark darauf hin, dass hier Fakten geschaffen werden sollen, die später nur schwer wieder zu korrigieren sind!