Warum sind die Nürnberger Gesetze nicht mit unserem Grundgesetz vereinbar?

5 Antworten

Schon alleine die Tatsache, dass nach dem Grundgesetz alle Menschen gleich sind, ist ja nicht damit vereinbar, dass Ehen zwischen Deutschen und Juden VERBOTEN waren. Wobei diese "Juden" ja ebenfalls Deutsche waren

Weil sie so ziemilch das widerlichste sind, was man sich unter diskriminierenden Gesetzen vorstellen kann. Ein weiterer Baustein auf dem Weg zum Holocaust.

Wenn Sie das Grundgesetz aufschlagen, werden Sie in Artikel drei Absatz drei folgenden Satz finden: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."

Da die Nürnberger Rassengesetze Menschen nach Herkunft und Abstammung, und nicht, wie der Name fälschlicherweise behauptet, nach Rasse aussonderten und einordneten wären sie also nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Aber halt! Von Aussonderung ist hier gar nicht die Rede, sondern von Vor- und Nachteilen ...

Ob man das bevorzugen oder benachteiligen nennt, wenn man als Vierteljude keine Vierteljüdin heiraten darf, das ist Ansichtssache, aber irgendwer wird es sicherlich als benachteiligend oder bevorzugend empfinden.

Da das Grundgesetz so schwammig formuliert ist, kann hierauf leider keine klare Antwort gegeben werden. Ich verweise an einen Juristen, die kennen sich da besser aus.

Gehe mal die Artikel 1 bis 19 des Grundgesetzes durch und prüfe mal, ob die mit den Nürnberger Gesetzen vereinbar wären - dann kennst Du die Antwort.

Weil sie in praktisch allen Punkten dem Grundgesetz widersprechen.