Hat Bayern das Grundgesetz unterschrieben?

Das Ergebnis basiert auf 2 Abstimmungen

Ja, Bayern hat unterschrieben und untersteht dem Deutschen Grundgesetz 50%
Das ist ganz anders, nämlich... 50%
Nein, Bayern hat sein eigenes Gesetz 0%

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Ja, Bayern hat unterschrieben und untersteht dem Deutschen Grundgesetz

Teil 1 ist richtig, Teil 2 ist falsch.

Bayern hat wie jedes andere Bundesland auch eine eigene Landesverfassung. Die regelt Aufbau und Funktion des Bundeslandes so wie die Bundesverfassung, das Grundgesetz, das für die Bundesrepublik regelt.

Bayern hat das Grundgesetz zunächst abgelehnt, weil die CSU wie üblich mehr Macht für die einzelnen Länder wollte. Gleich darauf hat der bayerische Landtag aber beschlossen, dass sie das Grundgesetz annehmen, wenn mindestens 2/3 der anderen Länder das auch tun. Das haben dann sogar alle anderen Länder getan, womit Bayern das Grundgesetz faktisch ebenfalls angenommen hat, wenn auch nicht durch direkten Beschluss.

Dass Bayern das GG nicht unterschrieben hätte, ist eine gern erzählte Legende, vor allem in Bayern. Sie ist aber nicht wahr. Die Unterschrift des bayerischen Ministerpräsidenten Hans Ehard findet sich auf der Urschrift des Grundgesetzes gleich an zweiter Stelle der deutschen Länder (alphabetisch hinter der Unterschrift des badischen Staatspräsidenten) - siehe z.B. hier:

http://4.bp.blogspot.com/-CWWf7UTwbeY/T0Ao2DrpUKI/AAAAAAAAAis/4k7yBjv0X1E/s1600/Grundgesetz.jpg

BjoernWilhelm  25.09.2013, 19:37

Ich meinte natürlich, Teil 1 deiner Frage ist richtig und Teil 2 falsch. Das bezog sich nicht auf den Satz darüber neben "Abgestimmt für:"

Lonski 
Fragesteller
 29.09.2013, 01:28
@BjoernWilhelm

Danke! Gibt nen Stern ;)

Das ist ganz anders, nämlich...

Der bayrische Landtag hat das Grundgesetz zwar nicht ratifiziert, aber zuvor erklärt, dessen Rechtsverbindlichkeit anzuerkennen, wenn es von zwei Dritteln der Bundesländern ratifiziert wird.

In Totalopposition zum Grundgesetz stand damals die Bayernpartei, die auch bei einer Zweidrittelmehrheit für das Grundgesetz dessen Rechtsverbindlichkeit nicht anerkennen wollte. Sie ist seit 1966 nicht mehr im bayrischen Landtag vertreten.

Also einen Unterschied muss es doch da doch geben. Wieso sagte Bayern, ok wir kennen das GG an, wenn... Wieso wurde es dann nicht im Nachtrag ratifiziert?

PatrickLassan  23.09.2015, 19:38

Wenn du dir mal die anderen Antworten, insbesondere die von BjörnWilhelm durchgelesen hättest, wüsstest du es.

Jedes Bundesland hat eine eigene Verfassung, also auch Bayern. Als einziges Bundesland hat Bayern das Grundgesetz nicht direkt ratifiziert, es wurde aber als verbindlich auch für Bayern anerkannt unter der Bedingung, dass mindestens 2/3 aller anderen Bundesländer das GG ratifizieren.

Die über die Mehrheit im bayerischen Landtag verfügende CSU lehnte im Unterschied zur SPD und FDP das Grundgesetz ab. Sie fürchtete zu viel Einfluss des Bundes und forderte eine stärkere föderale Prägung, beispielsweise eine Gleichberechtigung des Bundesrates bei der Gesetzgebung. Die Verbindlichkeit des Grundgesetzes für den Freistaat Bayern in dem – eingetretenen – Fall, dass bundesweit zwei Drittel der Länder das Grundgesetz ratifizieren würden, wurde aber in einem gesonderten Beschluss mit 97 von 180 Stimmen bei 70 Enthaltungen und sechs Gegenstimmen akzeptiert.

http://de.wikipedia.org/wiki/Grundgesetz_f%C3%BCr_die_Bundesrepublik_Deutschland#Genehmigung_und_Ratifikation_des_Grundgesetzes