Warum gibt es in Deutschland keine Demokratie, sondern Scheindemokratie und warum gilt das Grundgesetz nicht?

12 Antworten

Warum gibt es in Deutschland keine Demokratie, sondern Scheindemokratie und warum gilt das Grundgesetz nicht?

Typische 'Warum'-Frage, deren Prämisse nicht stimmt.

Das SGB ist mit dem GG nicht vereinbar.

Ob ein Gesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist, entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Mir ist nicht bekannt, dass das BVerfG sämltiche Bestimmungen der Sozialgesetzgebung für verfassungswidrig erklärt hat.

Ja, eine einzige Sauerei ist das! Mir wird ganz schlecht, wenn ich daran denke.

Es gibt in Deutschland Demokratie. Jeder Wähler kann wählen, wen er möchte, ohne dass ihm jemand dabei über die Schulter schaut, und so die Richtung der Politik mitbestimmen. Wer sich direkt engagieren will, kann in Parteien, Bürgerinitiativen und Bürgerbeteiligungen Themen vorwärts bringen oder selber versuchen, in ein politisches Amt zu kommen.

Dass z. B. Volksabstimmungen nicht auf Bundesebene vorgesehen sind, ist meines Erachtens zwar ein Mangel, aber keine notwendige Grundvoraussetzung für ein demokratisches System.

Dass deine Mitbürger so dämlich sind und nicht die Kandidaten und Parteien wählen, die du gut findest, ist ebenfalls kein Mangel an Demokratie. Es ist entweder ein Mangel an Einsicht bei der Mehrheit der Wähler oder ein Mangel an Demokratieverständnis bei dir.

Dass das SGB mit dem GG nicht vereinbar sei, ist eine platte und unbegründete Behauptung. Die auf Nachfrage nachgeschobene Begründung mit den Sanktionen bei Hartz IV offenbart ein Missverständnis, was Art. 12 GG aussagt. Zwangsarbeit ist etwas anderes als eine Verpflichtung, angebotene Stellen auch mal anzunehmen, wenn man weiterhin staatliches Unterstützungsgeld haben möchte. Ich weiß, dass es da viele Fälle gibt, die man in Frage stellen muss. Aber das dann mit Zwangsarbeit gleichzusetzen geht dann doch etwas daneben.

Wir haben eine Demokratie. Auch wenn das Ganze nur über Parlamente läuft, gibt es zum Teil auch Direktmandate. https://www.cicero.de/innenpolitik/direktkandidaten-als-einzelkaempfer-den-bundestag/55594. Und dass man direkt über Gesetze abstimmen sollte ist absoluter Humbug. Dafür haben die meisten keine Kompetenz.

Und das SGB ist mit dem GG vereinbar. Sollte das offensichtlich nämlich nicht so sein, dann kann das Bundesverfassungsgericht beklagt werden.

Du siehst: Deine Annahmen sind falsch.

wir haben eine D., aber nur sehr begrenzt

@voayager

Aus gutem Grund. Es geht in den meisten Fällen nicht mehr darum, das zu tun, was die meisten wollen, sondern das, was richtig und notwendig ist.

@oopexpert

und Wer bestimmt das und mit welchem Recht eigentlich ?

@voayager

und was ist eigentlich richtig und notwendig ?

@voayager

"und was ist eigentlich richtig und notwendig"

Zum Beispiel:

Richtig: Homosexualität ist eine persönliche Sexualpräferenz, die keinerlei moralischen Bewertung durch andere unterliegt.

Notwendig: Gesetz zur Bestrafung von Homosexualität abschaffen (ist geschehen in den 90er Jahren)

"Ein Beispiel: Das SGB ist mit dem GG nicht vereinbar"

Wenn Du dieser Meinung bist, kannst Du das bestimmt auch ausführen, ansonsten ist es einfach nur eine hohle Behauptung.

Nett wäre auch wenn Du dich mal äusserst was Du unter einer "Scheindemokratie" verstehst.

Im SGB gibt es Verstöße gegen den Art. 12 Abs. 1 GG. Man wird mit "Sanktionen" gezwungen. Nur als ein Beispiel.

@Stingy

Dann lies mal Art12 Abs 1 Satz 2 ...

@Jadedragon

Da steht niemand darf gezwungen werden, das verstößt ebenso.

@Stingy

Eben. "Ein Beispiel", Du sprichst aber vom Plural.

@Stingy

Du hast das Recht auf freie Berufsausübung ... von einem Recht auf freie Berufs-Nicht-Ausübung steht da nichts, aber da steht das Recht auf freie Berifsausübung kann durch Gesetz geregelt werden ... in diesem Fall durch das SGB

@Jadedragon

"Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden." - Damit ist gemeint, dass wie die BerufsAUSÜBUNG ausgeführt wird durch das Unternehmen oder sonstige Gesetze bestimmt wird. Damit ist nicht die BerufsAUSWAHL (die vorab stattfindet) gemeint.

@Stingy

Falsch, Da steht "Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.".

Du sprichst von Absatz (2).

@koten

Das SGB verstößt auch gegen Abs. 1 aber 2 natürlich auch.

@koten

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@Stingy

Da steht, was da steht ... alles andere ist deine Interpretation und die ist leider falsch .... Gesetze regeln durchaus auch die Berufswahl ( z.B. ist der Beruf des Drogendealers, Foltermeisters und andere durch Gesetze untersagt ). Es ist dir ja nicht gesetzlich untersagt keinen Beruf auszuüben, nur wenn Du staatliche Leistungen in Anspruch nimmst bist laut SGB gewissen Regeln unterworfen. Nichts zu tun und dabei keine Leistungen in Anspruch zu nehmen steht Dir völlig frei.

Das es diese Regelungen gibt, wenn man Leistungen in Anspruch nimmt ist sozial gesehen auch völlig korrekt, da für diese Leistungen ja andere ( der Rest der Gesellschaft ) bezahlen und auch diese Leute einen Anspruch haben geschützt zu werden.

Unsere Sozialleistungen sind gedacht um Menschen in Notsituationen zu unterstützen nicht um Menschen zu fördern, die keinen Beitrag leisten wollen.

@Stingy

Jedes Gesetz greift in Grundrechte ein. Deine Aussage macht also keinen Sinn.

@uni1234

Ich glaube Du und der Rest der Menschheit haben andere Vorstellungen von Grundrechten ... denn auch deine Rechte enden dort wo Sie die Rechte anderer einschränken .

Aber ich merke schon, wenn Dir die Argumente ausgehen kommst du mit Allgemeinflosskeln und Plattitüden.

@Jadedragon

Ich hoffe mal dass sich das nicht auf mich bezog...

@uni1234

uups, nein