Warum muss ich einen Nachweis einer Mitzahlung an den Vermieter dem Jobcenter vorlegen ?

8 Antworten

Da steht ein Ansprechpartner in dem Schreiben.

Anrufen oder der Person schreiben, dass die Miete direkt vom Jobcenter überwiesen wird und man in den Akten nachschauen soll.

Ich denke, es ist eher eine rhetorische Frage. Die meisten Hartz-IV-Empfänger bekommen ihren Mietanteil selbst ausgezahlt und müssen diesen an den Vermieter weiterleiten. Manche leiten ihn allerdings nicht weiter, sondern verbrauchen ihn für sich (was natürlich recht bald mit einer Räumungsklage enden kann). Allerdings kommt es auch vor, dass das JobCenter, ohne es dem Hartz-IV-Empfänger mitzuteilen, die Mietzahlung an den Vermieter einstellt oder verzögert, was ebenfalls zu einer Räumungsklage führen kann.

Es müsste doch in deinem letzten Bescheid stehen, dass die Miete direkt an den Vermieter überwiesen wird. Mach eine Kopie davon und füge ein Schreiben hinzu, in dem du darauf hinweist, dass die Miete bisher direkt an den Vermieter gezahlt wurde. Das müsste als Nachweis schon reichen. Reiche beides aber am besten persönlich ein und lass dir den Empfang bestätigen, sonst verschwindet es womöglich in den Katakomben des JobCenters und es heißt dann, du hättest nichts eingereicht. Antworte auf jeden Fall schriftlich! Beim Anruf landest du wahrscheinlich bei einer Hotline, und da weiß die rechte Hand nicht, was die linke tut.

ganz einfach: geh zu deinem vermieter und lass dir bestätigen  dass keine mietrückstände vorliegen - fertig

Danke dir!

zum vermieter gehen und eine auflistung der mietzahlungen der letzten 6 monate anfordern.

damit gehst du zum jc und legst es vor, mit der bemerkung dass sie es doch selbst eingezahlt haben.

warum brauchst du aufgrund einer schwangerschaft mehr wohnraum, verbraucht der bauch platz?

nein, ich werde bald entbinden, und somit braucht das Kind mehr Platz, ich wohne in einer WG, in einem kleinen Zimmer, das Kind braucht auch ein Bett, Wickelkommode etc. 2 Personen haben Anspruch auf mehr Wohnraum. Warum hinterfragst du sowas offensichtliches?

@KerryGoldii

das kind hat keinen anspruch auf extra wohnraum, bevor es nicht ca. 2-3 jahre alt ist. man geht einfach davon aus, dass du das kind in deinem zimmer schlafen lässt. auch benötigt es keine wickelkommode, das braucht kein mensch.

da du jedoch keine eigene wohnung hast, bekommst du genügend wohnraum für dich. ich hinterfrage dinge, die nicht klar erläutert wurden.

...die wissen doch selber dass sie die Miete an den Vermieter zahlen und nicht ich.

Wahrscheinlich wissen sie genau das nicht....bzw der Sachbearbeiter, der diesen Brief geschrieben hat, weiß es nicht, schon peinlich....

Ruf da mal am Montag an.

vielen Dank. ja so wollte ich das auch machen, ich fühle mich grad einfach nur total überfordert, mir macht das Angst, weil es so rüberkommt als hätte ich mir was zuschulden kommen lassen.

@KerryGoldii

Angst brauchst Du wirklich nicht zu haben - Du kannst ja gar nichts falsch gemacht haben, nicht mal wenn Du gewollt hättest - das ist ja das Schöne daran ;-)

Sag Ihnen, sie sollen für den Nachweis der Mietzahlung mal genau in ihre Schubladen gucken...