Nachweis für Vermieter vom Jobcenter?

5 Antworten

Du gehst mit dem Exposé, bzw. Wohnungsangebot zum Jobcenter und lässt Dir die Angemessenheit der Wohnung bestätigen.

Wenn der Umzug genehmigt ist, kannst Du den Mietvertrag unterschreiben.

Wenn du Alg 2 beziehst, dann musst du dir den Umzug vom Job Center genehmigen lassen. Ebenso akzeptiert das Amt auch nur eine bestimmte Höchstmiete.

Wenn du diese Genehmigung hast, kannst du diese dem Vermieter vorlegen.

In allen mir bekannten Fällen hat das Jobcenter genaue Informationen über Größe und Miete der anzumietenden Wohnung verlangt, in einem Fall sogar Vorlage des (noch nicht unterzeichneten) Mietvertrags.

Wenn Du vom Jobcenter keine schriftliche Genehmigung zum Abschluß des Mietvertrags bekmmst gehst Du das Risiko ein, daß es bei der Übernahme der Mietkosten Schwierigkeiten geben wird.

du bekommst eine zusicherung für die wohnung. dazu muss der vermieter dir einfach nur ein expose in die hand drücken und das jc prüft die angemessenheit der kdu.

Anrufen, fragen, fertig. Die werden dir dann alles nötige erklären.