Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung - warum steht in meiner Vorladung nichts von einer Anzeige?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Polizei wird nur den Sachverhalt feststellen wollen--- als deine Darstellung der Dinge. Mehr erstmal nicht.

Danke.

In meiner Vorladung steht nicht das ich eine Anzeige habe

Da steht, dass gegen Dich ein Ermittlungsverfahren geführt wird. Und warum gibt es dieses Verfahren? Weil es eine Strafanzeige gegen Dich gibt.

Ich rufe auch schon mal meinen Anwalt an...

Tu das. Ist auch besser so.

Warum steht in meiner Vorladung nichts von einer Anzeige

Ist dir das Wort Anzeige so wichtig? Und wenn ja, warum?

und nicht wenn ich angeblich verletzt habe, obwohl ich weiß um was es geht und es quasi nur ein Verbaler streit war ?

na wenn Du es eh schon weißt ... Tatbestandlich genügt es bei einer Körperverletzung, eine andere Person körperlich zu mißhandeln oder an der Gesundheit zu schädigen. Welche Person das war, ist da eher weniger von Interesse.

Ich rufe auch schon mal meinen Anwalt an...

Tu das. Ist auch besser so.

Warum soll das besser so sein. Du meinst für den Geldbeutel, dass er schmäler wird.

Wenn der Andere keine Zeugen hat, steht Aussage gegen Aussage. Dann kannst du auch eine Anzeige machen.

Geh erst mal zur Polizei und erkundige dich und dann geh zum Anwalt.

 

Dann kannst du auch eine Anzeige machen.

Sonst kann man das nicht?

Geh erst mal zur Polizei und erkundige dich und dann geh zum Anwalt.

Vielleicht sollte man einfach Punkt 1 überspringen. Das wäre sicherlich deutlich intelligenter.

@jurafragen

Immer diese Besserwisser. Sicher kann er sonst auch eine Anzeige machen, aber wozu, wenn nichts gegen ihn vorliegt?

@TanjaJanina

Sicher kann er sonst auch eine Anzeige machen

Na also

aber wozu, wenn nichts gegen ihn vorliegt?

Für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen Körperverletzung hat es ja wohl offensichtlich gereicht. Und da der Beschuldigte in der Regel als letzter vernommen wird, kannst Du davon ausgehen, dass der Verdacht auch nicht bei der Vernehmung des Geschädigten ausgeräumt wurde.

@jurafragen

Wenn er aber keine Anzeige bekommen hätte, braucht er auch keine Anzeige erstatten. Ich mach doch keine Anzeige, wenn nichts gegen mich vorliegt. Ich glaube wir reden aneinenader vorbei. Aber egal.

@TanjaJanina

 Ich mach doch keine Anzeige, wenn nichts gegen mich vorliegt

Es soll Leute geben, die selbst dann keine Anzeige machen, wenn etwas gegen sie vorliegt. Ich halte das sogar für den Normalfall.

Da wirst Du wohl beweispflichtig sein . Werde bei der Polizei persönlich vorstellig und kläre die Sachlage !

Da wirst Du wohl beweispflichtig sein

Was ist nur aus der guten alten Unschuldsvermutung geworden.

Werde bei der Polizei persönlich vorstellig und kläre die Sachlage !

ROFL, ja. Hau mal richtig auf den Tisch. NEIN !

So wie Du es beschreibst ist es Anhörungstermin, an dem Du Deine Sicht der Dinge schildern sollst.

Ein Probelm gibt es, wenn der Anzeigende Zeugen benennen kann, die seine Darstellung des Vorfalls bestätigen.

Ein Probelm gibt es, wenn der Anzeigende Zeugen benennen kann, die seine Darstellung des Vorfalls bestätigen.

Das noch viel größere Problem ist, dass der Geschädigte selbst Zeuge ist.