Ab wann ist eine Sicherheitsunterweisung für Arbeitnehmer Pflicht?

5 Antworten

Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer vor Aufnahme der Tätigkeit und danach regelmäßig, mindestens 1 x jährlich, bezüglich Arbeitsschutz unterwiesen  werden. 

Die Unterweisung ist zu dokumentieren. 

Dein Chef muss Dir dazu keinen Vortrag halten, das kann auch im Gespräch stattfinden und z. B. auch so, dass er Dich fragt, was Du zu einem bestimmten Thema weist. So hat er gleich die Kontrolle darüber, was Du weist.

die ihk oder hwk machen beratungen

die wissen das genauer

aber grundsätzlich hat jeder AG eine fürsorgepflicht für seine AM

Meines Erachtens ist Eure Berufsgenossenschaft hier der richtige Ansprechpartner. Schließlich sind die AN hier auch Unfallversichert.

Die Unterweisung muß vor Antritt der Arbeit erfolgen und regelmäßig wiederholt werden. Ob nun ein Bürojob auch vor Antritt der Arbeit unterwiesen werden muß entzieht sich meiner Kenntnis. 

Aber wie gesagt die BG weiß das.

Schau mal in die BGV A1 Grundsätze der Prävention. § 4 beschäftigt sich mit der Unterweisung der Beschäftigten. https://www.vbg.de/apl/uvv/1/4.htm

Bestimmte Arbeiten und der Einsatz von Geräten und Maschinen bedürfen spezieller Unterweisungen.

Jeder AG mus seine(n) AN unterweisen. Kann er es nicht allein, weil ihm die Kenntnisse fehlen, kann er sich Hilfe holen. http://www.bfga.de/arbeitsschutz/unterweisungen/

Miramar1234  03.09.2015, 08:37

Und dann jährlich wiederholen und dokumentieren.