"Muss" oder "Kann" ein Arbeitnehmer mit Einschreiben kündigen. Oder reicht normaler Brief zum Kündigen beim Arbeitgeber?

6 Antworten

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Im BGB ist nur Schriftform (also auf Papier mit eigenhändiger Original-Unterschrift) vorgeschrieben.

Wenn du mit normalem Brief verschickst, hast du im Zweifelsfall das Problem, dass du den Zugang der Kündigung nicht nachweisen kannst. Verschickst du per Übergabe-Einschreiben bzw. Einschreiben mit Rückschein, kann es passieren, dass der Empfänger das Schreiben nicht annimmt oder nicht bei der Post abholt. Dann ist die Kündigung nicht zugegangen und du verpasst möglicherweise die Kündigungsfrist. Wenn du per Einschreiben verschicken willst, dann immer als Einwurf-Einschreiben; das gilt als zugegangen, sobald es der Postbote in den Briefkasten des Empfängers geworfen hat.

Das Gesetz verlangt nur, daß schriftlich gekündigt wird. Du kannst sogar den Briefumschlag mit der Kündigung selbst in den Briefkasten der Firma werfen. Allerdings solltest Du dann einen Zeugen mitnehmen. Bei einem Einschreiben hättest Du zumindest einen Nachweis, daß Du etwas abgeschickt hast.

Ein Einschreiben ist nie vorgeschrieben. Im Zweifel muss aber der Absender die Zustellung des Schriftstückes beweisen können. Das ist allerdings auch mit einem Einschreiben nicht grundsätzlich sicher möglich, sollte aber in deinem Fall vermutlich egal sein.

Manchmal steht in den Arbeitsverträgen, dass eine Kündigung per Einschreiben erfolgen muß.

Wenn es bei dir nicht im Vertrag steht, kannst du ohne Einschreiben kündigen. Dann kann der Arbeitgeber den rechtzeitigen Erhalt der Kündigung bestreiten und du kannst ihm die Kündigung nicht nachweisen. Das wäre schlecht für dich.

Kündigungen sollten immer per Einschreiben vorgenommen werden. Damit kann man Probleme vermeiden.

Kündigungen sollten immer per Einschreiben vorgenommen werden. Damit kann man Probleme vermeiden.

Dann aber nur als Einwurf-Einschreiben!

Manchmal steht in den Arbeitsverträgen, dass eine Kündigung per Einschreiben erfolgen muß

Das ist dann aber nicht mehr als die Verschwendung von Druckerschwärze (unzulässige Klausel).

Ein normaler Brief reicht. Eventuell sind aber Fristen zu beachten und wenn es da zu einem Streitfall kommt, kann es schwierig sein, zu beweisen, wann der Brief beim Arbeitgeber angekommen ist - oder ob er überhaupt angekommen ist.

Wenn Du eine Kündigungsfrist zu beachten hast, wirst Du nicht drumherum kommen, nochmal in die Firma zu gehen. In dem von Dir knapp beschriebenen Fall scheint ein Einschreiben mit Rückschein auch nicht verkehrt zu sein.