Warum bezahlt man Scheidungskosten?

9 Antworten

Eine Scheidung ist eine gerichtliche Auseinandersetzung wie viele andere auch. Während es bei Nachbarschaftsstreitigkeiten, Kündigungsschutz- oder Vertragsverletzungsverfahren um einen abgegrenzten Bereich mit einem überschaubaren Streitwerrt, geht es bei Scheidungen um das gesamte eheliche Vermögen sowie Versorgungs- und Unterhaltsansprüche. Hierbei kommt sehr schnell eine hohe Summe zusammen. Die Gerichts- und Anwaltsgebühren werden auf der Basis der Streitwerte der Verfahren ermittelt - das kann bei einem hohen Streitwert einiges sein. Da die Streitwerte bei Scheidungen sehr hoch sein können und derartige Verfahren sehr häufig sind, gibt es hierfür - anders als bei vielen anderen Streitigkeiten - im Regelfall keinen Versicherungsschutz, sodass die ohnehin hohen Kosten dann auch noch von niemanden erstattet werden.

Es wird alles rechtlich geregelt. Und durchgesetzt.

Richter und Angestellte, die das Machen kosten halt Lohn usw.

Bei einer Scheidung ist immer ein Anwalt erforderlich, der kostet das Geld.

Der Anwalt ist wichtig, um zu verhindern dass ein Partner übervorteilt wird.

Der Staat hat als (von den Streitenden zu begleichenden) Kosten bei Scheidungen den Aufwand der Standesbeamten, und im Streitfall die Gerichtskosten. Das war es.

Für die Scheidenden kommen noch Anwaltskosten hinzu, und:

Das bei weitem teuerste sind aber die Ansprüche des betreffenden (Ex)-Parners. Gibt einer der Ehepartner seinen Beruf für die Ehe auf(z.b. zur Kindeserziehung) und versorgt nach der Scheidung auch die gemeinamen Kinder, muss der andere Unterhalt für Ex und Kind zahlen.

Dazu wird (ohne Vertrag) noch alles während der Ehe erworbenes gleichmässig aufgeteilt. Das kann auch teuer werden, wenn man selbst alles gekauft und bezahlt hat.

Ändert sich an der Lebenssituation durch die Ehe nichts, ist auch eine Scheidung relativ günstig! Und das wird von Heiratsgegnern gern ignoriert oder nicht gewusst!

Woher ich das weiß:Recherche

Der Staat bekommt bei einer Scheidung nur die Gerichtskosten und -gebühren.

Alles andere, wie Ausgleichszahlungen, etc. gehen an die jeweilige Gegenpartei.