Warum auf einmal unterschiedliches Netto bei konstantem Brutto-Gehalt?

4 Antworten

der Arbeitgeber kann am Jahresende einen kleinen Lohnsteuerausgleich durchführen. Damit wird ev. zu viel oder zu wenig gezahlte Lohnsteuer für das Jahr etwas ausgeglichen. Ab Januar erfolgt dann wieder eine konstante Besteuerung. Für Arbeitnehmer, die keine Steuererklärung abgeben, kann dieses Vorgehen vorteilhaft sein. Bei Abgabe einer Steuererklärung ist es bedeutungslos.

Terpchen13 
Fragesteller
 29.01.2016, 21:31

Danke. Eine Steuererklärung werde ich trotzdem abgeben ;)

Im Dezember hat der Arbeitgeber vermutlich einen Lohnsteuerjahresausgleich durchgeführt und im Laufe des Jahres zuviel berechnete Beträge verrechnet.

Ab Januar fallen die Steuern geringer aus, weil der steuerfreie Grundfreibetrag von 8.472 auf 8.652 Euro erhöht wurde.

Terpchen13 
Fragesteller
 29.01.2016, 21:33

Danke!
Somit müsste mein Netto künftig wie im Januar sein? Ich werde darauf achten :)

Rolf42  29.01.2016, 21:34
@Terpchen13

Ja, das sollte dann bis auf weiteres stabil bleiben.

ihr lohnbüro kann das sicher besser klären , warum da ein buchungsfehler ist , oder eine neuberechnung .

soetwas passiert mal ,aber regelt man erst intern , nicht in foren .


Terpchen13 
Fragesteller
 29.01.2016, 21:25

Bei Buchungsfehlern u.ä. gibt es stets eine korrigierte Neuberechnung in schriftlicher Form, das konnte ich immer nachvollziehen. Diesmal wurden einfach andere Beträge aufgeführt - ohne Erklärung.

Da sich bei der Einkommenssteuer (gesetzlich) mal was ändern kann, was ich verpasse, habe ich den Dez. erstmal nicht weiter beachtet. Aber dass nun im Jan. wieder was anderes war, gab mir zu denken.

Ich will hier im Forum nichts regeln! Ich möchte mich nur kundig machen, ob es Änderungen im Steuerrecht gibt, die das erklären.

Habe folgendes gefunden, was sicher auch bei dir zutreffend sein wird:

Als Maßnahme zur Steuerentlastung wurde mit dem „Gesetz zur Anhebung
des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des
Kinderzuschlags“ vom 16.07.2015 der steuerliche Grundfreibetrag von
8.354 Euro (jährlich) für das Jahr 2015 auf 8.472 Euro und für das Jahr
2016 auf 8.652 Euro erhöht. Die Besonderheit an diesem Beschluss war,
dass diese Entlastung nicht bereits bei der Steuerberechnung im Laufe
des Jahres 2015 zu berücksichtigen war, sondern einmalig in einer
besonderen Steuerberechnung für den Monat Dezember 2015. Bei allen
Bezügeempfängerinnen/Bezügeempfängern wird deshalb bei der
Lohnsteuerberechnung im Dezember 2015 die Erhöhung des Grundfreibetrags um 118 Euro steuermindernd berücksichtigt. Dies führt zu einem geringeren Steuerabzug als in vergleichbaren Monaten des Jahres 2015. Für die Steuerberechnung 2016 ist der Entlastungsbetrag wieder auf das
Gesamtjahr umgelegt. Der Entlastungseffekt vermindert sich dadurch von
118 Euro im Monat Dezember 2015 auf 24,83 Euro monatlich ab Januar 2016.
Dies führt im Januar 2016 im Regelfall zu einem höheren Steuerabzug als
im Dezember 2015.

Rolf42  29.01.2016, 21:21

Danke, dieses Detail war mir entgangen.