Ware nicht erhalten, Forderungsschreiben bekommen, Restbetrag bezahlen?

6 Antworten

Nicht zahlen und direkt an die hunkemöller zentrale wenden.

Muss ich wirklich zahlen ?

Auf gar keinen Fall.

Die Ware ist dir nie zugegangen aufgrund eines Fehlers, den du nicht zu verantworten hast. Es lag also niemals ein Verzug vor.

Du schreibst den Spackos, dass die sich auf eine Strafanzeige wegen Nötigung und versuchten Betrugs einstellen können, sollten sie sich nochmals melden.

Datenweitergabe an Schufa und Co. wird selbstverständlich untersagt.

Du musst natürlich nichts bezahlen,  da du die Ware nicht erhalten hast. Ich würde mich aber trotzdem nochmal mir dem Job in Verbindung setzen und die Sache klären.

Die freundliche Mitarbeiterin hat wohl das inkassounternehmen nicht darüber informiert, dass der Fehler nicht bei Dir, sondern in ihrer Firma liegt, und die Gebühren / Zinsen storniert werden müssen.

Nein, das mußt du nicht. Du hast keine Ware erhalten, du mußt nichts zahlen. Widersprich der Forderung schriftlich und wende dich mit dem Vorgan an den Verbraucherschutz.