Grundbucheintragung nach Zahlung der Landesjustizkasse?

4 Antworten

Nee, Wenn die Rechnung kommt, ist das schon gemacht.

Hallo, eigentlich sollte die Grundschuldeintragung zeitgleich mit Erhalt der Rechnung erfolgt sein.
Also hier wäre das Stadium wenn das Grundbuchamt die Grundschuldeintragung vom Notar vorliegen hat.
Bei einer Grundschuldbestellung beim Notar gibt es manche Notare die eine Grundschuldbestellung erst an das Grundbuchamt weiterreichen wenn Sie die Rechnung bezahlen.
Im Prinzip was die "Grundschuldsachen" angeht, am besten immer gleich die Rechnungen zahlen.

Nein, die Kosten werden in aller Regel nach der Eintragung fällig. In Ausnahmefällen kann die Eintragung auch von der vorherigen Zahlung abhängig gemacht werden, aber das geschieht nur, wenn das Gericht Zweifel daran hat, dass ihr zahlen werdet.

Erst zahlen dann Eintrag erhalten , so war es bei mir !

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung