Wann Wohnungskauf um Erspartes vor Hartz IV zu retten?
Ich stehe davor, gekündigt zu werden und mir droht längere Arbeitslosigkeit. Eine Riester-Rente o.ä. habe ich nicht abgeschlossen, sondern die Ersparnisse fürs Alter auf der Bank. Hartz IV würde ich nach der Alg-1-Zeit also nicht bekommen, ein Verschweigen der Ersparnisse erscheint mir unmöglich und zu gefährlich.
Wenn ich mich richtig informiert habe, bleiben also nur die Möglichkeiten, mit den Ersparnissen einen Rentenvertrag abzuschließen, der erst mit 67 ausgezahlt wird (das will ich nicht) oder das Ersparte (so viel ist es nicht) in eine winzige Wohnung zu stecken und sie selbst zu nutzen. (Liege ich bis hier richtig?)
Wie kurz vor einer Arbeitslosigkeit darf eine Wohnung denn noch gekauft werden, damit sie bei nicht wieder verkauft werden muss? Darf sie auch noch während der Alg-1-Phase gekauft werden oder ist das schon zu spät? Wäre der Kauf einer gemeinsamen Wohnung mit dem Partner eher ratsam oder nicht (Stichwort Bedarfsgemeinschaft)?
10 Antworten
Nun mal langsam, Schritt für Schritt! Bisher hast du eine Arbeit. Und du hast Geld. Mein Rat: Jetzt schon nach einer Wohnung schauen! Gestern am besten! Warum hast du das Geld auf die Bank getan? Bei diesen Zinsen? Der Wert von guten Immobilien hingegen verdoppelt sich momentan alle 15 Jahre. Alle, die können, kaufen, schon seit Jahren. Noch ein Tipp: Zum Preis der Wohnung musst du etwa 10 Prozent Nebenkosten dazu rechnen. Hast du 250.000 Euro, darf die Wohnung höchstens 200.000 Euro kosten. Und wenn es DEIN Geld ist, kaufst nur DU die Wohnung und lässt dich auch alleine im Grundbuch eintragen. Wer dort drin steht, dem gehört die Hütte. Viel Glück für dich, für alles!
Und übrigens: Die Sozialämter freuen sich sehr, wenn jemand eine kleine eigene Wohnung unterm Hintern hat. Sie müssten ja sonst deine Miete zahlen. Eine kleine, selbst bewohnte Eigentumswohnung ist vom Sozialamt zudem gesetzlich unantastbar. Das war doch die große politische Änderung bei Hartz IV letztes Jahr.
Rechtsgeschäfte, die getätigt werden um die Bedürftigkeit herzustellen (oder aufrecht zu halten) können bis zu 10 Jahre lang rückabgewickelt werden. Eine Wohnung die selbstgenutzt wird, fällt da nicht darunter. Falls es dazu kommt, das der Leistungsempfänger auf AlG 2 angwiesen wird, werden auch angemessene Kosten für eine Eigentumswohnung getragen (ohne Tilgung)
Hallo,
gut, ich kann eine Eigentumswohnung haben, bis max. 80 mq².... und sie sollte nicht über teuert sein, richtig?! Nur, wieviel früher, also vor Antragsstellung von Hatz 4 muss ich die Wohnung gekauft haben? Das ist bei mir ganz wichtig, lebe momenten im Ausland, bin gekündigt und klage gegen meinen Arbeitgeber, wenn ich recht bekomme, bekäme ich eine sehr hohe Wiedergutmachung ausgezahlt, ich bin dann am überlegen, ob ich mir in Deutschland eine Wohnung davon kaufe. Ob ich dann allerdings gleich einen neuen Job bekomme weiß ich nicht. Würde man mir in diesem Fall die Wohnung wegnehmen?
Sie können sich wohnwirtschaftlich etablieren, wie Sie das in Ihrem Falle klugerweise vorhaben, ohne fürchten zu müssen, dass man Sie zwingt später den Immobilienwert wieder zur Finanzierung persönlicher Ansprüche liqudieren zu müssen!
Was Makler so alles erzählen. Hauptsache die Provision stimmt.
woher bist du so sicher, dass dir eine längere Arbeitslosigkeit droht? Ich würde mir eine Immobilie z.B. in Schweden kaufen, jedenfalls außerhalb der Eurozone. Weitere Antworten kann dir die Gewerkschaft geben.
Da gehts wohl um nicht selbst genutzten Wohnraum und ist ein Rat zum Betrug, weil davon ausgegangen wird, dass Sachbearbeiter dort nicht nachforschen.
Wieso außerhalb der Eurozone?