Neuer Personalausweis - Wird er für Hartz IV Empfänger gezahlt oder gibt es eine Zuzahlung?
Hallo alle zusammen!
Wie ist das bei Hartz IV-Empfängern oder ALG-Empfängern mit der Beantragung eines neuen Personalausweises? Wird dieser in voller Höhe gezahlt oder gibt es eventuell eine Zuzahlung / Ermäßigung oder Ähnliches?
Wenn ja, wo kann man sich hinwenden?
Besten Dank für eure Antworten!!
13 Antworten
Okay, wenn im Regelsatz 0,25 Euro für einen Personalausweis enthalten sind. sollte ein Jugendlicher der gerade 18 geworden, und damit verpflichtet ist, einen Personalausweis zu besitzen eine monatliche Ratenzahlung in Höhe des im Regelsatz vorhandenen Betrages vereinbaren. In 9,3 Jahren hätte er dann seinen 28 Euro teuren Personalausweis abbezahlt.
Brauch man nicht. Der ist leicht aus dem Regelsatz zu zahlen, so billig wie der ist.
Wenn du einen neuen brauchst, weil die Gültigkeit deines alten ausläuft, bekommst du ihn bezahlt (aber auch nur die günstigste Version ohne Sonderfunktionen wie Biometrie). Wenn dein alter noch gültig ist bekommst du ihn nicht bezahlt und auch keinerlei Zuzahlung dafür.
Erfahrung auf dem Rathaus, was man zu dem Thema von Google hierher kopieren kann ist mir egal. ("Wenn sie Hartz IV bekommen bringen sie einen Bescheid mit wenn sie den abholen dann kostet es sie nichts")
OK, mag sein, das einige Gemeinden das so machen, aber grundsätzlich gibt es nur noch den biometrischen Perso.
Erfahrung auf dem Rathaus
Eben, aus dem Rathaus
Es kann hier durchaus Unterschiede geben!
er ist abgelaufen. muss ich nur die kosten für die passbilder übernehmen? und wo muss ich antrag für diese kostenübernahme stellen?
Ich hab Hartz4 und musste ihn voll bezahlen.
Ich auch und musste auch voll zahlen, sowie jeder andere auch!
Hartz IV Bezieher müssen die vollen Ausweisgebühren für den neuen Personalausweis zahlen
Auch Hartz IV Bezieher werden dazu verpflichtet die vollen Gebühren für den neuen elektromagnetische Personalausweis zu zahlen. Eigentlich war es geplant, die Gebühren für den Personalausweis ab Jahresbeginn 2011 entfallen zu lassen. Doch die schwarz-gelbe Bundesregierung hat sich etwas ganz besonderes ausgedacht: In den fünf Euro höheren ALG II Regelsatz sind angeblich die Gebühren bereits eingerechnet.
Es gibt demnach nichts dazu und auch keine Ermäßigung
Das ist Unsinn. Die Stadt Bonn jedenfalls verlangt keine Gebühren
Mag ja in Bonn so sein, aber das kann jede Gemeinde für sich entscheiden. Hier zahlt man die vollen Gebühren plus unverschämte 16,50 für 6 Passbilder, von denen man nur eins braucht. Da sind sich alle Fotogeschäfte sehr einig.
Dann ist diese die Ausnahme. In der Regel muss man zahlen und zwar überall.
Die Ausgaben hierfür sind im ALG2-Regelsatz bereits enthalten und können nicht zusätzlich beantragt werden. Da die Ausweise von den Kommunen ausgegeben werden, können diese aber selber über eine eventuelle Ermäßigung bzw. den Erlass der Gebühren entscheiden. Du musst bei Deiner Stadtverwaltung nachfragen, ob diese eine Sozialermäßigung für Empfänger von ALG2 gewährt oder nicht. Die Kosten für die Fotos musst Du in jedem Fall übernehmen.
Da gibt es nichts an Geld. Muss selbst "angespart" werden. Sollte ja kein Problem sein so alle 10 Jahre.
Dann schreib mal bitte die Rechtsgrundlage zu deiner Aussage.