Hartz IV - größere Wohnung wenn Miete niedrig genug ist?

12 Antworten

Hole Dir auch Rat von einer Sozialberatung - google so und füge Deinen Wohnort hinzu (oder den nächstgrößeren, falls Deiner klein ist). - Dir werden so Beratungsstellen wie die Caritas, Diakonisches Werk, Paritätischer Wohlfahrtsverband oder die Arbeiterwohlfahrt (AWO) gezeigt. - Dort weiß man ja, wie das Jobcenter vor Ort reagiert.

Vorsorglich diese Hinweise von mir:

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird. - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache sogar zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit jobcenter unterlagen verloren.

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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden.

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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen. Dieser muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):

  • (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtliche Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

Ämterlotsen

Behördenlotsen

Behördenbegleiter

Hartz IV Mitläufer

Hartz IV Gegenwind e.V.

Wir gehen mit org

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

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Und google mit

legitimation eines beistands pdf

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.

Auch erfährst Du so, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.

Wenn Du bei einer Sozialberatung bist, frage dort, ob dort Beistände / Behördenbegleiter ehrenamtlich Dienst machen.

Grundsätzlich darfst du wohnen, wo du willst. Nur wenn es um Kosten geht, musst du VORHER Anträge stellen, um sie genehmigt zu bekommen. Wenn du den Umzug aus eigenen Mitteln gestalten kannst, brauchst du niemanden um Erlaubnis zu fragen.

Du musst dann nur dem Amt deine neue Adresse mitteilen und evtl. deinen Antrag auf Kosten der Unterkunft neu stellen.

Ob die komplette Miete dann anerkannt wird, ist sowieso grundsätzlich eine Einzelfallentscheidung. Gegen einen Ablehnungsbescheid kannst du dann Widerspruch und ggfs. Klage erheben

Wird sie mir vielleicht trotzdem genehmigt weil sie preislich ja voll ok ist?

Unwahrscheinlich. Ausschlaggebend ist nicht nur die Kaltmiete, sondern auch die Betriebskosten. Die Berechnungsgrundlage ist hier der m²-Preis. Es spielt schon eine Rolle, ob der Betrag X für 50m² oder für 65m² geleistet wird. Das wird das Jobcenter niemals genehmigen. Wenn Du Glück hast, kann vielleicht mal eine Wohnung durchgewunken werden, die 5m² größer ist, aber bei 15 m² halte ich das für ausgeschlossen.

So ausgeschlossen ist das nicht, solange die Neben- und Heizkosten im Limit liegen.

Habe nachgesehen.. Kaltmiete beträgt 220.. die Nebenkosten liegen bei 75 Euro! Ich habe bei den meisten Wohnungen die um 50 qm liegen NIE unter 70 Euro Nebenkosten! Die liegen immer zwischen 70 und 100 Euro! Also auch bei den Nebenkosten liege ich hier gering..

@Sanchez92
die Nebenkosten liegen bei 75 Euro!

Mit Heizung und Warmwasser? Fakt ist, dass das Jobcenter aus meinen Erfahrungen hier selbst einen (fiktiven) Preis pro m² ansetzt, der angemessen ist. Was nützt es denn, wenn die Vorauszahlung gering ist, aber mit der Betriebskostenabrechnung eine riesige Nachzahlung zu leisten ist?

bei den meisten Wohnungen die um 50 qm liegen NIE unter 70 Euro Nebenkosten!

Auch hier wieder der Verweis auf den Preis pro m². Die Umlage vieler Kostenpositionen erfolgt auf Grundlage der Wohnfläche. Es macht einen Unterschied ob du 70€ für 50m² zahlst (das wären 1,40 €/m²) oder für 65m² (das wären dann nur 1,08 €/m²). Da ist eine saftige Nachzahlung vorprogrammiert.

@ChristianLE

Verstehe ich nicht.. ich kann eine Wohnung nehmen die ist 51m² groß, kostet kalt 215,00 + 101,00 Nebenkosten..

Die andere Wohnung ist 65m² und kostet kalt 220,00 + 75,00 Nebenkosten..

Heizkosten sind bei beiden in dem Angebot erstmal nicht angegeben..

aber wenn wir jetzt davon ausgehen würden dass die Heizkosten gleich wären dann könnte ich doch die 65m² Wohnung nehmen..

Keine Ahnung wie das bei euch gehandhabt wird. In Berlin zählt nur der Preis - allerdings der gesamte incl. Nebenkosten und Heizung.

Da bei 15qm mehr deutliche höhere Neben- und Heizkosten anfallen, könnte das Probleme geben. Lass dir auf jeden Fall die Kostenübernahme für die konkrete Wohnung vor Abschluss des Mietvertrags bestätigen.

Habe nachgesehen.. Kaltmiete beträgt 220.. die Nebenkosten liegen bei 75 Euro! Ich habe bei den meisten Wohnungen die um 50 qm liegen NIE unter 70 Euro Nebenkosten! Die liegen immer zwischen 70 und 100 Euro! Also auch bei den Nebenkosten liege ich hier gering..

Das ist ja in jedem Landkreis anders. Bei uns kommt es in erster Linie auf die Größe der Wohnung an, jeder m², der drüber ist, muss vom Grundbedarf gezahlt werden.

Am besten fragst du beim für dich zuständigen Jobcenter nach oder reichst einfach das Wohnungsangebot ein, wirst ja sehen, obs genehmigt wird, oder nicht.

Das ist nicht rechtens, s. Link von oxygenium.