Wann wird Geld abgezogen bei einem Aushilfe Job?
Hallo Leute, da ich einen Aushilfe Platz bekommen haben als Kellner wollte ich nochmal nachfragen wie das mit dem Geld aussieht also man kriegt ungefähr 450€ und ich habe mit bekommen das Geld dann von den Eltern abgezogen wird oder so.
Bitte erklärt mich einer richtig wie es abläuft mit dem Abzügen und was es für Möglichkeiten es gibt das ich den Gesamt Betrag bekomme und das von meinen Eltern nichts abgezogen wird!! :(
5 Antworten
Wenn deine Eltern irgendwelche Sozialleistungen beziehen,dann wird dein Einkommen nach Abzug von Freibeträgen auf deinen oder den gesamten Anspruch angerechnet !
Bei ALG - 2 ( Hartz - lV ) vom Jobcenter nur auf deinen Bedarf,wenn deine Eltern nicht noch Kindergeld für dich bekommen,dann könnte dieses bei zu viel anrechenbarem Einkommen teilweise oder voll bei den Eltern angerechnet werden,wenn du es zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigen würdest.
Du hättest dann Freibeträge auf Erwerbseinkommen ( ab 15 Jahren ) nach § 11 b SGB - ll,dass wären vom Bruttoeinkommen zunächst mal 100 € Grundfreibetrag,ab 100 € - 1000 € Brutto kommen noch mal 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto noch mal 10 % an Freibetrag dazu.
Diese Freibeträge werden dann addiert,theoretisch vom Nettoeinkommen abgezogen bzw.bei einer geringfügigen ( bis 450 € Brutto ) Beschäftigung von dem was du aufs Konto bekommst und das ergibt dann dein anrechenbares Erwerbseinkommen,dass wird dann von deinen Leistungen abgezogen,die deine Eltern für dich bekommen.
Deinen Lohn bekommst du also von deinem Arbeitgeber ( AG ) auf dein Konto,dass können dann bei einem Verdienst von bis zu 450 € Brutto pro Monat auch 450 € sein,wenn du dich vorher von der Zuzahlung zur RV - befreien lässt.
Du musst dann aber deinen Eltern deinen gekürzten Teil aus deinem Einkommen wieder geben,wenn du weiterhin so leben und versorgt werden möchtet wie bisher.
Bei 450 € Brutto würden dir also 170 € an Freibeträgen zustehen,bekommst du dann auch 450 € aufs Konto,dann hättest du 280 € anrechenbares Erwerbseinkommen,dass würde deinen Eltern dann von deinen Leistungen gekürzt,du müsstest ihnen dann also diese 280 € von deinen 450 € Einkommen selber zahlen,dir blieben dann die 170 € Freibetrag.
Es wird dir auch nur etwas angezogen, wenn deine Eltern Hilfe von Staat beziehen. Hartz IV etc. Wenn ihr keine Hilfe bezieht, wird dir auch nichts angezogen :)
und ab wie viel Euro wird was abgezogen??
100€ Freibetrag hast du, alles andere wird abgezogen.
Das Geld, das du verdienst wird bis auf einen Freibetrag von ca. 100 € auf das Familieneinkommen angerechnet. Falls du also 450 € verdienen solltest, werden über 300 € angerechnet. Deine Eltern bekommen für dich also weniger, da du dich ja zum Teil selbst verhalten kannst und nicht auf Unterstützung angewiesen bist.
Das Einkommen des Kindes wird nicht auf den Bedarf der Familie,sondern nur auf den Bedarf des Kindes angerechnet !
Es sei denn die Eltern bekommen noch Kindergeld für das Kind und das Kind würde diese durch zu viel anrechenbares Erwerbseinkommen nicht oder nur noch teilweise zur eigenen Bedarfsdeckung benötigen.
Dann würde das nicht mehr benötigte Kindergeld wieder zum Einkommen eines Elternteils und bis max. auf 30 € Versicherungspauschale auf den Bedarf der übrigen BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) angerechnet,dass Kind würde dann auch mit unter 25 nicht mehr zur BG - der Eltern gehören.
Es bleiben ab dem 15 Lebensjahr vom Erwerbseinkommen auch nicht nur diese 100 € ohne Anrechnung auf den Bedarf,sondern es gelten die Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll,siehe meine Antwort.
Bei einem 450€ Job gar nicht.! Ein 450€ Job ist bis dahin sozialversicherungsfrei!
Wen aber zb deine Eltern hartz 4 bekommen wird dein Einkommen angerechnet und denen 350 € dann abgezogen Vom Amt! DA lautet die regelung das du nur 100€ davon behalten kannst!
Ein 450 € job ist abgabe frei auch von den sozialversicherungen außer man zahlt die freiwiellieg!Aber hier scheint es um hartz 4 zu gehen da ist es anders da darf man eben nur 100€ verdienen damit den eltern nichts abgezogen wird + 20 % darf man dan nur behalten!
Du wirst immer deinen Lohn bekommen, evtl musst du wie jeder andere Mensch Sozialabgaben ( ab 450 €) oder Steuern ( ab ca 850 €) abgeben.
Falls deine Eltern ALG2 beziehen, gibt es da besondere Regeln.
Auch eine geringfügige Beschäftigung bis zu 450 € Brutto pro Monat ist seit 2013 ( wenn ich mich nicht irre ) nicht sozialversicherungsfrei,wenn man sich nicht mit schriftlichem Antrag von der Zuzahlung zur RV - befreien lässt !
Vom Erwerbseinkommen ( ab dem 15 Lebensjahr ) bei angenommen 450 € Brutto blieben nicht nur 100 €,sondern 170 € Freibetrag ohne Anrechnung auf den Bedarf des Kindes.
Es würden dann schon mal keine 350 € von den Leistungen abgezogen,sondern max. 280 € und wenn man weniger als 450 € aufs Konto bekommt,dann werden es noch weniger,denn diese 170 € Freibetrag würden dann von dem ( theoretisch ) abgezogen was man aufs Konto bekommt.