Mein Vater ist in der Privatinsolvenz ich will als Aushilfe arbeiten wird das Geld von ihm abgezogen

3 Antworten

Es wird nichts abgezogen. Dein Einkommen hat nichts direkt mit Deinem Vater und seiner Insolvenz zu tun.

Das Einzige, wenn Du noch mehr verdienen würdest, dann würdest Du nicht mehr als unterhaltsberechtigte Personen in Bezug auf Deinen Vater gelten und sein Pfändungsfreibetrag würde etwas sinken.

http://www.schuldnerakuthilfe.com/images/pfaendungsfreibetraege2011.pdf

Nein, dein Einkommen hat nichts mit der Insolvenz des Vaters zu tun, selbst wenn du 5000€ Verdienen würdest. Du musst nicht für deinen Vater gerade stehen!!!

matthias2290  06.04.2015, 21:10

Das stimmt nicht ganz. Wenn du bei deinem Vater wohnst, dann kann dein Einkommen mit einbezogen werden. Allerdings gibt es Freibeträge, ich konnte allerdings so schnell nichts finden. Dein Vater hat einen Anwalt, der die Insolvenz verwaltet. Er muss dir sagen können wie viel du maximal verdienen darfst. Aber ein 450€ Job sollte kein Problem sein.

michi57319  06.04.2015, 21:19
@matthias2290

Kein Gläubiger der Welt wird sich an einem Minijob eines Kindes vergreifen.

matrix791  09.04.2015, 10:43
@matthias2290

dein Link bringt nur zum Vorschein. das bei dem Vater  der Unterhaltspflicht runter gesetzt werden kann.

beispiel- Vater Freibetrag 1000€ - Kind da 300€ also werden dem vater alles über 1300€  angerechnet ( verdient er 1400 = werden ihm 40€ abgezogen )

dein Link besagt: Verdient ein Kind eigenes Geld- kann dem Vater der Unterhaltsfreibetrag abgerechnet werden. ( was bei einem 450€  nicht zutrifft)  dem Vater werden dann also nur sein Freibetrag von  1000€ berechner- Verdient er dann 1400€  werden ihm 120 € abgezogen -     ( Zahlen Beispiel )

Fazit: Kinder müssen nicht für die schulden eines Elternteils blechen.

laadiamonds 
Fragesteller
 06.04.2015, 21:19

Vielen Dank!!☺︝

Du bist raus aus der Nummer. Bei einer Privatinsolvenz geht es rein um die Schulden des Schuldners. Einkommen, die durch Familienmitglieder erzielt werden, werden nicht berücksichtigt.