?wann verfällt der urlaubsanspruch?

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Von Experte Familiengerd bestätigt

Der Urlaubsanspruch verfaellt nur, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer rechtzeitig vorher auf den bevorstehenden moeglichen Verfall schriftlich hingewiesen und ihm eine Moeglichkeit gegeben hat, den Urlaub noch rechtzeitig zu nehmen. Nimmt der Arbeitnehmer dann trotzdem keinen Urlaub, verfaellt der Anspruch entweder am 31.12. oder - wenn er auf das naechste Kalenderjahr uebertragen wurde - am 31.03. des Folgejahres.

Der (allgemeinverbindliche) Rahmentarifvertrag fuer die gewerblichen Beschaeftigten in der Gebaeudereinigung sieht zwar noch einen grundsaetzlichen Verfall des Urlaubsanspruchs am 31.03. des Folgejahres vor (was auch bis Anfang 2020 der damaligen Rechtslage entsprach und auch heute noch so im Bundesurlaubsgesetz steht), eine derartige Vereinbarung ist aber aufgrund einer Entscheidung des EuGH seit Anfang 2020 unwirksam und die entsprechende Regelung des BUrlG wird von den Arbeitsgerichten nicht mehr angewandt.

  • hat sich erledigt