5 Wochen zwangsurlaub nach langer Krankheit?

3 Antworten

Ich würde mal bei der AK(Arbeiterkammer) nachfragen ob das gesetzlich erlaubt ist

lg

Arbeiterkammer finde ich nur für Österreich... vielleicht weiß ja der ein oder andere noch eine Antwort.

@Hachiko2201

Selbstverständlich darf der Arbeitgeber verlangen, dass der Urlaub im laufenden Kalenderjahr zu nehmen ist, also nicht ins Folgejahr über wird.

Über den Zeitpunkt, wann Du Deinen Urlaub in diesem Jahr nimmst, bestimmst allerdings Du - sofern der Arbeitgeber seine Zustimmung dazu nicht aufgrund dringender betrieblicher Notwendigkeiten versagen darf.

@Hachiko2201
Arbeiterkammer finde ich nur für Österreich

In Deutschland nur in den Bundesländern Bremen als Arbeitnehmerkammer und Saarland als Arbeitskammer.

Ist das rechtens ohne meine Zustimmung / mal mit mir zu reden?

Nein!

Der Arbeitgeber hat - in der Regel - kein Direktionsrecht, was die Lage des Urlaubs betrifft (vom "Problem" des Betriebsurlaubs einmal abgesehen). Du bist also nicht gezwungen, seiner Anordnung zu folgen.

Aber selbstverständlich darf der Arbeitgeber verlangen, dass Du Deinen Urlaub noch in diesem Kalenderjahr nimmst. Nur dann, wenn das nicht möglich ist, darf (nach dem Gesetz) der Urlaub in das Folgejahr übertragen werden - hier kommt es dann auch darauf an, ob es (und wenn: welche) betriebliche oder vertragliche Regelungen dazu gibt.

Da der Arbeitgeber der Schuldner Deines Urlaubsanspruchs ist und Du der Gläubiger bist, bestimmst grundsätzlich Du, wann Du Deinen Urlaub im Anspruchsjahr nimmst. Der Arbeitgeber hat dem zu entsprechen, wenn nicht wirklich (!!) dringende betriebliche Gründe oder Urlaubswünsche sozial bevorrechtigter Arbeitnehmer eine Verweigerung der Urlaubsgenehmigung erlauben.

Jeder "verständige" Arbeitgeber sollte sich aber in einem solchen Fall wie Deinem - was bei drängender Zeit die Lage des Urlaubs betrifft - mit dem betroffenen Arbeitnehmer bereden und sich mit ihm einigen!

Das ist nicht wirklich guter Stil. Urlaubzeiten sollten einvernehmlich festgelegt werden.

Andererseits soll Urlaub im laufenden Jahr genommen werden und nicht ins nächste Jahr übertragen werden. Da das Jahr sich langsam dem Ende entgegen neigt bleibt da nicht mehr viel Spielraum. Nur Urlaub der im laufenden Jahr nicht genommen werden KANN darf ins nächste Jahr übertragen werden.

Ein weiter Aspekt ist die dann wohl erfolgte vollständige Erholung.

Ich finde die Lösung insgesamt nicht schlecht!