Wegen Praxissemester Wohnsitz ummelden?

1 Antwort

Sofern Du nicht schon vor Studienbeginn aus dem Elternhaus ausgezogen bist und mit eigener Adresse gewohnt hast, bleibt der "Mittelpunkt der Lebensinteressen" beim Elternhaus, falls Du da noch gemeldet bist. Hast Du einen eigenen Hauptwohnsitz am Studienort dann ist das der Mittelpunkt der Lebensinteressen. Für ein halbjähriges Praktikum ohne eigene Wohnung ist keine Ummeldung erforderlich bzw. eine zusätzliche Anmeldung als Zweitwohnsitz. Anders wäre es , wenn die Firma, wo Du das Praktikum machst, aus vielleicht versicherungsrechtlichen Gründen darauf bestehen würde.