Zu spät umgemeldet und falsches Einzugsdatum angegeben. Was wenn das Datum sich nicht mit dem auf der Wohnungsgeberbestätigung gleicht?

3 Antworten

Deinen Vermieter zum Lügen anstiften würde ich sein lassen!!

Mein Gott, sollten die darüber tatsächlich stolpern, dann zahlst Du halt die kleine Strafe, gut ist!

Hast Du ja letztendlich durch Deine eigene dusseligkeit verursacht. Dann stehe auch dazu!

PS: Ist diese Bescheinigung bei euch üblich? Nicht das die sogar bereits eine Vorahnung haben und dieses durch die Bestätigung kontrollieren wollen! Also Obacht!! Und reiße Deinen Vermieter nicht mit rein!

Ja ich hab nur schiss dass es dann so ein Urkundenfälschungs-ding sein könnte. Zu einem kleinen Bußgeld würd ich stehn. Aber ich will wissen, was auf mich zukommt. Und ja, diese Bescheinigung ist jetzt überall Pflicht.

@Maccheroni

Das was Du ausgefüllt hast, ist keine Urkunde. Und selbst wenn es eine sein würde, kann man beim ausfüllen auch Fehler machen! Wichtig ist nur, daß Du das korrigierst, nicht die das erst merken und auf Dich zukommen müssen.

@alarm67

Die sog. Wohnungsgeberbescheinigung ist seit dem 01.11.2015 bundesweit bei jedem Umzug Pflicht.

Aus dem Bundesmeldegsetz ergibt sich keine Ordnungswidrigkeit, bei vorsätzlich falschen Angaben über das Einzugsdatum.

@PissedOfGengar

hast du dazu eine Quelle? kann im Netz keine eindeutigen Aussagen dazu finden

@PissedOfGengar

Hallo, ich bin etwas verspätet damit, aber kann der Vermieter ein vorsätzliches falsches Datum eintragen ohne das er dafür belangt wird? Bzw. kann das Amt dies überhaupt überprüfen?

Das kannst du schnell regeln:

Du gehst zum Einwohnermeldeamt und sagst, dir wäre aufgefallen, dass das Einzugsdatum da falsch registriert ist. Es sei nicht der 01. Februar, sondern der 01. Oktober gewesen. Das war wohl ein MISSVERSTÄNDNIS (dieses Wort sagst du).

Dann sagt die Tante vom Meldeamt, "aber Sie haben doch hier unterschrieben, dass Sie am 01. Februar" etc. etc. bla bla. Du sagst dann, "wir waren da wohl durcheinandergekommen, da ich ja erst im Februar gekommen war. Wahrsccheinlich hatten Sie mich falsch verstanden, und mir war das dann auf dem Papier gar nicht aufgefallen."

Sie sagt dann: "Sie müssen sich aber immer innerhalb von 14 Tagen melden!" Du: "Ja, klar, aber ich hatte wegen XYZ so viel zu tun, dass ich einfach vorher nicht dazu gekommen war".

Das sagst du alles vollkommen ruhig und gelassen. Es wird dann nichts weiter passieren. Das Datum wird also korrigiert werden, und fertig.

PS: Ich bin schon sehr oft umgezogen, und noch nie habe ich mich früher als mindestens 4 Wochen nach dem Einzugsdatum gemeldet. Ab und zu kam dann "Sie müssen aber... 14 Tage.. " usw., aber mehr als diesen Hinweis gab's dann nicht.

Darauf verlassen kannst du dich nicht. Auch nach deinem Schema kann ein Verwarngeld ausgestellt werden. Bei uns wäre das keine Ausrede.

@PissedOfGengar

Was meinst du mit "bei uns"? Arbeitest du im Bürgeramt? Ich wette, wenn ICH bei euch vorbeikäme, würde nichts passieren... Man muss natürlich auch harmonisch und angenehm mit Menschen umgehen können.

PS: Nebenbei gefragt: Was für eine Höhe würde denn so ein Verwarngeld haben?

@lasera

Ja ich arbeite im Bürgeramt. Jedenfalls wenn mein Urlaub nächste Woche zu Ende geht :D.

Und wie gesagt, auch nach diesem Schema würdest du von mir ein Verwarngeld bekommen. Denn Fakt ist, selbst ohne deine "vorgetäuschte Verwechslung", wärst du im Februar zu spät gewesen mit deiner Ummeldung.

Wegen der Höhe schau mal in meine Antwort weiter oben. Wenn ich aber von dem vorsätzlich falsch angegeben Einzugsdatum erfahren würde, würde ich 35 EUR ansetzen.

@PissedOfGengar

Du DENKST, du würdest mir ein Verwarngeld aufbrummen. Die hypothetische Annahme und die dann tatsächliche Realität sind zwei unterschiedliche Dinge...

@PissedOfGengar

Vor Jahren, als man sich noch "abmelden" musste, hatte ich das bei einem Wegzug von Hamburg aus mal vergessen. FÜNF JAHRE später bekam ich einen Brief von der Stadt Hamburg, man hätte festgestellt, ich wohnte wohl nicht mehr da, und ob ich das mal bestätigen könnte. Ich hätte keine rechtliche Verfolgung zu befürchten, man wolle das einfach nur bestätigt haben und korrekt registrieren. Ich antwortete und nichts passierte...

@PissedOfGengar

Na, 35 Euro ist doch ein überschaubares Risiko... 

@lasera

Ich werde dir dann auch ein Verwarngeld aufbrummen :D

Und zwar gemäß § 17 Absatz 1 in Verbindung mit § 54 Absatz 2 Nr. des Bundesmeldegesetzes.

Die Behörden KÖNNEN dir ein Verwarngeld ausstellen. Müssen es eben aber nicht wenn sie nicht wollen.

@PissedOfGengar

Genau! Sie KÖNNEN... Also spricht man angenehm mit dem entsprechenden Mitarbeiter und alles wird gut...

@lasera

Richtig. Ob oder ob nicht, ist dann nur noch Entscheidung des Sachbearbeiters. Und wie gesagt, bei vorliegendem Fall, stell ich ein Verwarngeld aus.

@PissedOfGengar

Da du ja vom Fach bist: Warum will das Bürgeramt eigentlich immer möglichst die Adresse wissen, wenn man sich wegen einem AUSLANDSaufenthalt abmeldet?? Ich zog z.B. nach Spanien, und beim Abmelden fragte man mich dann nach der spanischen Adresse... (Ich dachte "was geht Sie das an, meine Güte?)

@lasera

Was dich das angeht? Nur weil du wegziehst, heißt das noch lange nicht, dass dir in der BRD niemand mehr Post zustellen will.

Angenommen ein Gericht will dir Post zustellen (oder irgendjemand anders) und fragt bei uns nach deiner neuen Adresse, dann geben wir die weiter. Oder anderes Beispiel... nächstes Jahr ist Bundestagswahl. Dann kann man dir darüber eine Information schicken, oder dir ggf. die Wahlbenachrichtigungskarte direkt nach Spanien schicken.

@PissedOfGengar

Aaaaaha..., "irgendjemand" fragt im Bürgeramt nach meiner Adresse, und das Amt gibt sie "wie ein kleines Kind" weiter... Sehr schön... Da war es ja genau richtig, dass ich für alle Fälle schon eine passende Adresse dabei hatte und hinterließ: Die des Azheimer-Instituts in Sevilla... (originell, oder?...). Meine Freunde und Bekannte kannten natürlich meine echte Adresse (in einer anderen Stadt).

@lasera

Genaue Adressangabe bei der Abmeldung ins Ausland ist ja nicht Pflicht also reg dich nicht auf. Zudem sind die sog. Melderegsiterauskünfte ein sehr großer Teil des Meldewesens.

Das hat also nix mit "wie ein kleines Kind" zu tun, sondern ist ganz klar durch das Bundesmeldegsetz vorgesehen und geregelt.

Wenn du noch weitere unnütze Kommentare ablassen willst, dann schreib sie mir lieber privat.

@PissedOfGengar

Wie sollte es auch "Pflicht" sein? Man kann ja auch auf gut Glück in ein Land gehen, ohne überhaupt schon eine Unterkunft zu haben. PS: Ich reg' mich gar nicht auf... 

@lasera

Dann hätte man als Adresse: "ohne festen Wohnsitz"

@PissedOfGengar

Na ok, das merk ich mir fürs nächste Mal :-) Ich sag dann: "Ich bin ohne festen Wohnsitz und werde abenteuerlich umherstreifen."

(Die Angabe einer Alzheimer-Instituts-Adresse hat allerdings mehr Charme und ist künstlerisch wertvoller - und sorgt so für mehr Lebensfreude).

Nach § 17 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG) hast du ab dem Tag deines Einzuges 2 Wochen Zeit dich um- bzw. anzumelden.

Kommst du dem nicht nach, kann dir die Behörde, gemäß § 54 Absatz 2 Nr. 1 BMG, ein Bußgeld bis zu 1000 EUR ausstellen.

4 Monate nach deinem Einzug meldest du dich erst um. Bei uns müsstest du mit einem Verwarngeld von 15 EUR rechnen. Wenn ich aber erfahren würde, dass du dich vorsätzlich falsch angemeldet hast, würde ich das Verwarngeld höher ansetzen.