Wann sperrt das Finanzamt ein Konto?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Natuerlich kann das FA ein Konto pfaenden! Nach welcher Zeit das passiert liegt im Ermessen des Sachbearbeiters. Wenn Du Deine Steuerschulden nicht bezahlen kannst, musst Du versuchen, mit dem Sachbearbeiter eine Stundung zu vereinbaren. Dazu gab es bereits ein Urteil vom Bundesfinanzhof, Az. VII R 52/06.

Erst kommt der Bescheid oder Deine Voranmeldung, z.B. bei der USt.
Dann kommt die Mahnung des FA, dann kommt die Vollstreckungsankündigung und wann die Finanzkasse dann pfändet, kann schon nach 2 Wochen aber auch erst nach 2 Monaten sein, entscheidet die Laune des Sachbearbeiters.
Also nach der Ankündigung der Vollstreckung sollte man sein Konto leerräumen wenn man nicht zahlen kann.

Das Finanzamt kann Dir Dein Konto überhaupt nicht sperren, dass kann nur Deine Bank und das wird meistens dann getan, wenn der Dispo überschritten ist.

Das Finanzamt kann der den Gerichtsvollzieher ins Haus schicken, wenn Du Deine Schulden dort nicht zahlst.

Das Finazamt leitet der Bank den Pfändungs- und Überweisungsbeschluß zu. Damit wird die Bank für den Schuldner zur Leistung mit befreiender Wirkung ausschließlich an das Finanzamt verpflichtet. Das Konto wird unverzüglich bis zur Aufhebung der Pfändung gesperrt.

@firstguardian

Ich sage auch dankeschön, denn ich habe heute wieder etwas dazu gelernt, denn das wusste ich jetzt auch nicht. Ich hätte nicht gedacht, dass so etwas geht.

.stimmt so nicht mehr. Mein Banker sagte mir, das er keine Möglichkeit mehr hat, dies zu beeinflussen. Ab ca. Mai 2011 kann das FA eine Sperre draufmachen und die Bank hat keine Möglichkeit mehr das Konto zu entsperren. 2010 hat die bank noch die Möglichkeit gehabt, das Konto innerhalb der 14 Tage-Frist freizuschalten, damit der Bankkunde nur die austehenden Forderungen vom Finanzamt bezahlen kann.

Wenn Du beim Finanzamt Schulden hast, werden sie es sich holen. Wenn Du nicht gewillt bis mit ihnen zu kooperieren, werden sie sich einen Gerichtsbeschluß holen und Deine Konten sperren.

Das FA braucht keinen Gerichtsbeschluß, die dürfen die Pfändungen selber verfügen! Und das machen sie auch oft und gerne (ist wohl einfacher als den Gerichtsvollzieher auf den Weg zu schicken...)

@possel

Wusste ich nicht genau, danke.

Das Finanzamt kann sogar dein Konto sperren, wenn du gar keine Steuerschulden hast. Du mußt nur für einen Schuldner einen Teil der Steuern von deinem Konto überweisen und schwupps ist dein Konto gesperrt.