12.500 Euro Schulden beim Finanzamt

12 Antworten

Eine Stundung / Ratenzahlung ist nur dann möglich, wenn Du das Geld nicht anderweitig besorgen kannst, durch Kredit, Sparguthaben... Da Du das aber kannst (Kredit bei der Bank), wird die Stundung abgelehnt.

Auch Deine Ratenvorstellungen sind hier utopisch. Du mußt die Schulden in einem angemessenem Zeitraum tilgen können. Bei 100 Euro pro Monat wärst Du alles in allem 10 Jahre mit Abbezahlen der Hauptschuld beschäftigt und dann kommen noch ggf. SZ und Stundungszinsen dazu. Also wärst Du noch länger mit dem Zahlen beschäftigt. Das macht kein FA mit.

Warum Du von zwei Finanzämtern Bescheide bekommst, ist mir jetzt zwar nicht so ganz verständlich. Aber Du musst beide gleichermaßen bedienen, ebenso wie zB auch Privatgläubiger.

Du solltest Dich aber auf alle Fälle vor Fälligkeit an die Ämter wenden, das kommt dann besser ;-)

Ich verzichte mal auf den Zwegat Witz.... Dein Fall ist recht komplex. Ich glaube nicht, dass hier jemand wirklich so firm in Finanzrecht ist, dass er Dir wirklich adäquat weiterhelfen könnte. Es gibt Beratungsstellen, welchen Deine Fragen punktgenau beantworten können und Dir vielleicht sogar bei Lösung unter die Arme greifen. Oder wende Dich direkt an das Finanzamt ( Beratungen solo können da allerdings kostenpflichtig sein ) Alles Gute, SA

Anscheinend haben die Antworter ihren Kasper-Tag, anders kann ich mir diese mehr als seltsamen Antworten nicht erklären.
.
Die Umsatzsteuer solltest du als erstes bezahlen. Denn die werden auf gar keinen Fall gestundet. Du hast die Steuer ja sozusagen vertretungsweise für das Finanzamt eingenommen, also bereits in den Händen gehabt.
.
Für die Einkommensteuer solltest du einen Stundungsantrag stellen. Am besten mit Hilfe eines Beraters. Ich will hier keine Werbung machen, aber ich könnte dir da jemanden nennen, der Erfahrung auf diesem Gebiet hat. Ohne Berater kriegst du den Stundungsantrag nicht durch - und mit Berater ist der Erfolg auch nicht 100%ig sicher.
.
Haken an der Zahlungssache ist, dass das Finanzamt von sich aus zwischen verschiedenen Steuerarten und Nebenleistungen aufrechnen kann. Du kannst also beispielsweise USt auf den Überweisungsträger schreiben, aber das FA bucht es am Ende möglicherweise doch auf die Säumniszuschläge, weil die der Hauptforderung vorgehen.
.
Die Nebenleistungen (Säumniszuschläge usw.) müssen aus diesem Grund durch Erlass erschlagen oder doch wenigstens gemindert werden. Dies kann auch wiederum ein Steuerberater am besten. Die Ersparnis kann hier höher sein als die Kosten für den Steuerberater.
.
Wenn du dir einen Steuerberater nimmst, musst du dem ausführlich die Situation erläutern, das ist ja klar.
.
Aber eines ist ziemlich sicher: Ohne Steuerberater kommst du hier nicht weiter.

Bei Finanzamt anrufen und nachfragen?