Wann muss Vermieter was erneuern?

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Da hast du aber viele Baustellen !

Sanierungen sind Instandsetzungen. Nur Modernisierungen können Mieterhöhungen nach sich ziehen.

Die hier in Rede stehende Mieterhöhung wurde wohl von dir akzeptiert und du hast bereits diese erhöhte Miete gezahlt?

Wenn du Mängel an den Vermieter nachweisbar (Einwurfeinschreiben!) gemeldet hast und die Mängel erheblich sind, dann darfst du eine angemessene Mietminderung vornehmen, außer, die Mängel bestanden schon bei Mietbeginn und wurden protokolliert. Eine Mängelmeldung sollte mit einer Frist bewehrt werden, weil du dann angekündigt eine Ersatzvornahme einleiten kannst, wenn der Vermieter die Frist nicht einhält. Die Kosten der Ersatzvornahme trägst du zunächst selbst kannst sie aber bei der übernächsten Mietzahlung aufrechnen.

Kosten zurückliegende Eigenleistungen bei der Wohnungsinstandsetzung kannst du nur dann vom Vermieter einfordern, wenn du dazu vom Vermieter eine Genehmigung erhalten hattest. Ohne Genehmigung wäre nur eine Ersatzvornahme möglich, wenn der Vermieter nicht erreicht wurde und Gefahr im Verzug war (Siehe Fenstersturzreparatur). Die Forderung würde nach 3 Jahren verjährt sein.

Das Schimmelproblem solltest du dem Vermieter nachweisbar melden. Der Vermieter ist nach §535 BGB verpflichtet die Mietsache in einem bewohnbaren Zustand zu erhalten. Eine Schuldfrage ist dabei noch zu klären. Ich vermute Fassadeschäden.

Endlich eine aussagekräftige nachvollziehbare Antwort ... neun die Mieterhöhung wird erst ab April fällig aber anerkennen müssen wir sie noch diesen Monat laut Schreiben des Vermieters ... die Mängel waren ihn schon bekannt gegeben seit Übernahme der Immobilie die vorherigen Eigentümer waren ebenfalls darüber in Kenntnis ... Fristsetzung erfolgte letzte Wochen zur Beseitigung des Schimmels demnach wurde uns eine andere Wohnung angeboten die er uns allerdings nicht vorab besichtigen lassen wollte sondern erst wenn sie renoviert worden ist ... wir haben uns an die jetzigen noch Mietern der angebotenen Wohnung gewannt um Einblick zu bekommen ... Wohnung ist in einem absoluten total Schaden zustand ... Schimmel noch mehr ... wand feucht von Außenwand her ... nein danke abgelehnt ... 👎🏿 daraufhin wurde der Vermieter natürlich pissig ... bin drauf und dran zum Anwalt zu rennen da hier nichts passiert ... mir reicht es langsam deshalb wollt ich wissen was andere dazu sagen oder ihr Wissen mit mir vorab teilen können

@Taddiii000

Du musst nur ein formgerechtes und ausreichend begründetes Mieterhöhungverlangen des Vermieters anerkennen. Wie lautet die Begründung? Wann wurde dir das MEV zugestellt? Hat der Vermieter auf dein Sonderkündigungsrecht hingewiesen? Ich habe den Eindruck, dass die Anerkennung hier zu früh abgefordert wird. Siehe § 558 b (2) BGB.

@Gerhart

Also ich habe dem Vermieter vor paar Tagen eine Frist gesetzt zur Abhilfe des Schimmel Problems ... und bei nicht Einhaltung dieser Frist meinen Anwalt hinzuzuziehen.. nun kommt am 11 ein Sachverständiger der sich dies nun anschaut .💪🏻

Wenn der Schimmel baulich - und nicht durch das Lüftungs- und Heizverhalten des Mieters - bedingt ist, muss der Vermieter für Abhilfe sorgen. (Was im Zweifel nur durch ein Gutachten zu klären sein wird.)

Alle anderen Dinge, wie das Erneuern der Türen, Sanierung des Bades, kann der Mieter nicht verlangen, da der Vermieter nur den bei Mietvertragsabschluss bestehenden Zustand schuldet.

D.h. kein Mieter kann eine billige Wohnung anmieten und dann vom Vermieter eine umfassende Sanierung verlangen.

Vergilbte Innentüren fallen z.B. meist unter die im Mietvertrag vereinbarten Schönheitsreparaturen, die durch den Mieter zu erbringen sind. Dazu müsste man aber den Vertrag kennen, ob das wirksam vereinbart wurde.

Der Wohnungsmarkt hier ist ziemlich eng in dem Ort wo wir leben die vorhandenen Türen wurden unsererseit des Öfteren lackiert worden lassen seitens einer Firma dennoch bevor Eigentümer Wechsel hieß es sie sollten ausgetauscht werden Bad Tür ist aus dem unteren Scharnier gebrochen Wohnzimmertür fehlt komplett Küchen Tür liegt auf den Fliesen auf lässt sich nicht schließen da sie oberhalb dann gegen die Zarge drückt zudem Besitz die Küchen Tür eine Glasscheibe die mit viertelstäben Befestigt ist sie klappert also auch ... 🤷🏻‍♀️ Ich kann ja nicht einen Tischler beauftragen und für die Aufarbeitung bezahlen das ist mir auch defenitive zu teuer und /oder mir selbst neue Türen einsetzen lassen damit alles Funktionär ist ... das seh ich auch nicht ein , da wenn man hier ausziehen würde eh alles herraus gerissen wird und erneuert wird 🤷🏻‍♀️... dann war es zudem auch so das das Dach als es noch keine Dämmung aufwies es bei mir durch den Fenstersturz regnete und mir irgendwann der ganze Sturz herunter kam selbst hier hat sich keiner darum bemüht dös zu beheben das haben wir auch wieder selbst veranlasst von Seiten der Firma meines Vaters ...

Also eine Mieterhöhung von 25 € ist sehr sehr moderat für das was alles saniert wurde.

Der Schimmel... zuerst einmal das eigene Heiz- und Lüftungsverhalten kontrollieren (zu 90% kommt es daher). Die Mängel mit den Türen muss der Vermieter selbstverständlich beheben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

das Heiz und lüftungsverhalten kann ich ausschließen ..wir sind ein 6 Parteien Wohnblock und jeder hat das selbe Problem mit dem Schimmel zudem auch an den selben stellen ... hinzukommt das vergaß ich wohl zu erwähnen das das Dachboden erst vor kurzem gedämmt würde ich befinde mich direkt darunter zuvor wies das Dach keinerlei Dämmung vor ... schade das man keine Fotos beifügen kann

@Taddiii000

Da braucht man keine Fotos. Die oberste Geschossdecke muss gedämmt sein - selbst bei Altbauten. Das ist dann ja ok.

@Taddiii000

Die Dachdämmung ist eine Forderung des Gesetzgebers.

Ah und wegen der Mieterhöhung hab ich mich wohl falsch ausgedrückt die Kaltmiete Betrug vorher 470 und nun 535 € unsaniert .

Eine neu sanierte aber kostet 560€ ..

deshalb fond ich es unverschämt das von uns so viel verlangt wird wo halt nicht alles in Ordnung ist ...

@Taddiii000

Das ist eine Erhöhung um 13%. Mieterhöhungen sind nicht an Sanierungsmaßnahmen gebunden.

@florestino

Hmm ok ..

@Taddiii000

Naja... der Vermieter kann die Miete anpassen alle paar Jahre (wann und wieviel weiß ich auch nicht genau, ist etwas kompliziert) und das hat er wohl jetzt getan - unabhängig davon ob saniert wurde oder nicht. Die höhere Miete wenn später saniert wird, ist mehr als ok.

@Taddiii000

Ich weise nochmals daraufhin: Sanierung ist Instandsetzung und keine Modernisierung. Wenn die Modernisierung nicht angekündigt wurde, kann ohnehin nicht sofort die Miete erhöht werden. In der Ankündigung muss der Vermieter die Modernisierungsarbeiten genau benennen und die zukünftige Miete angeben. Daraufhin hättest du eine Sonderkündigungsrecht.

unabhängig von der Modernisierung kann der Vermieter die Miete erhöhen.

Heizen und Lüften Sie richtig? Zumindest die Schäden im Bad und Schlafzimmer hören sich eher nach falschem Wohnverhalten an.

Im Bad scheint über lange Zeit eine zu hohe Luftfeuchtigkeit geherrscht zu haben (und wahrscheinlich jetzt noch) durch unzureichendes oder falsches Lüften, z.B. über die Kipplüftung oder gar nicht.

Im Schlafzimmer dasselbe. Schimmel in Ecken und um die Fenster herum resultieren zu 99% durch Kipplüftung. Das ist falsch!

Schlafzimmer müssen auch im Herbst/Winter immer ausreichend beheizt werden.

Also um alles mal ganz konkret zu benennen :

ich wohne unterm Dachboden .. der Wohnblock steht schon seit Anfang der 80er ... Dachboden wurde erst dieses Jahr gedämmt ..wies nie eine vor ...

es befanden sich holzfenster in den Wohnungen mit einfacher Verglasung aus dem Jahr 1985 ... Fenster wurden dieses Jahr gegen 3 Fach verglaste Kunststoff fendter Ausgewechselt ...

die Wohnblöcke besitzen pro Eingang jeweils 6 Wohnungen drei sind immer Außenwand Wohnungen ... alle weisen das selbe Problem auf mit dem Schimmel (die 3 ) ...

ich tue jeden Morgen Stoßlüften im Sommer wie auch im Winter da ich ja selbst auch kein Bock auf Schimmel habe .. und das stosslüften mach ich meist um eine Stunde wo die Fenster offen stehen .. Beim duschen habe ich grundsätzlich das Fenster auf Kipp da mir ja sonst auch alles beschlagen würde .. nach dem duschen öffne ich das Fenster komplett und das dann über 1 Stunde ... bezüglich der Feuchtigkeit die ja beim duschen erst recht entsteht ..

beheizen tu ich die Räume dann ja auch .. weil Winter wenn zu kalt natürlich Heizung an willst ja in der Wohnung auch nicht erfrieren 😁

zu dem thema Bad .. denke ich auch das die Verfugung der Fliesen hin ist da dort hinter auch nichts an Flächendicht wie man es nennt damit keine Feuchtigkeit in die Wände ziehen kann vorhanden ist . Warum ich davon ausgehe alle anderen Wohnung besaßen dies auch nicht wo sie sich in der sanierungsphase befunden hat ..selbst bei der neusanierjng der leer stehenden Wohnungen wird dies nicht aufgetragen .. ich kann mir das nicht anders beantworten ... und mehr als wie die Fliesen abzuziehen nach dem duschen kann ich ja auch nicht tun es ist ja auch nicht der Fall das ich die erste bin die diese Wohnung hier genutzt hat .. 🤷🏻‍♀️

@Taddiii000

Problematisch ist natürlich der Austausch der Fenster in nun 3fach verglaste Fenster. Diese Fenster sind nun richtig "dicht", so dass kein Luftzug mehr durch kommt.

Muss es aber auch nicht unbedingt, wenn man regelmäßig lüftet.

Was Sie noch ändern können, ist, nicht zu lange lüften! 1 Stunde offenes Fenster ist im Herbst und Winter zu lang! Dadurch kühlen die Räume komplett aus.

Im Winter reicht Lüften ca. 10 Minuten, im Bad ca. 15 Minuten.

Schimmel entsteht natürlich auch durch andere Umstände, z.B. Wäsche trocknen in der Wohnung, viele Zimmerpflanzen...