Ist das ein Kündigungsgrund ( KFZ Versicherung )
Hallo,
ich hatte einen Steinschlagschaden am Auto. Die Scheibe ist gerissen. Jetzt habe ich sie reparieren lassen und da ich Teilkasko habe,musste ich die 150€ Selbstbeteiligung bezahlen. Da ich aber zu nem anderen Versicherer möchte wollte ich fragen ob dies ein Kündigungsgrund ist?
6 Antworten
Ja, es gibt in der Kfz-Versicherung ein außerordentliches Kündigungsrecht nach Schadensfall. Dieses muss binnen eines Monats nach Abschluss der Regulierung ausgeübt werden. Dieses Recht besteht für beide Vertragsparteien, auch nach einem Tilkasko-Schaden.
Aha also doch :) Vielen Dank,habe es jetzt auch noch mal auf der Homepage von stern.de nachgelesen: Zitat: " Eine außerordentliche Kündigung kann aus verschiedenen Gründen erfolgen: nach einer Beitragserhöhung, wenn der Versicherer die Vertragsbedingungen ändert, im Schadensfall (egal, ob der Versicherer die Haftung übernimmt oder nicht) sowie beim Fortfall des versicherten Risikos (beispielsweise durch den Verkauf oder die Zwangsversteigerung des Autos)."
nein, weil das bei teilkaso üblich ist, also die selbstbeteiligung im regulären leistungskatalog mit angegeben ist.
du kannst lediglich regulär zum vertragsende kündigen.
Aber sicher kannst Du jetzt schon die Kündigung schreiben. Allerdings wird die voraussichtlich zum 31.12.2012 frühestens wirksam.
Und vergiß nicht, um eine Bestätigung der Annahme der Kündigung in dem Schreiben zu bitten...
am besten per einschreiben schicken :D
Alles klar! Vielen Dank für die Antwort!
Suche Dir leber zuerst eine neue Versicherung, bevor Du die alte kündigst.
Wahrscheinlich übernimmt die neue Versicherung sogar die Kündigung der alten.
Bei mir wahr es schon ein paar Mal der Fall.
Das ist kein Kündigungsgrund! Außer im Vertrag steht etwas anderes, z. B. dass Du keine Selbstbeteligung hast.
Ganz regulär kannst Du die alte Versicherung zum 30.11. eines jeden Jahres kündigen.
da ich Teilkasko habe
wo ist das Problem? Du hast doch den Teilkaskovertrag bei der Versicherung abgeschlossen. Und nun ist der Ernstfall eingetreten. Nein, Dein Unverständnis ist kein Kündigungsgrund.
Warum gibst du einen Kündigunggrund ? sag doch einfach dass du einen besseren versciherer gefunden hast ... geht die doch nichts an und die sind eher von dir abhängig als du von denen also haben sie dir nichts vorzuschreiben ...
ich weis nicht ob es normal ist die 150 beizuzahlen ...
Es kommt darauf an. Meist wird eine Teilkasko mit 150 Euro Selbstbeteiligung abgeschlossen, da diese ja einiges billiger ist als eine ohne Selbstbeteiligung.
Ohoh..ein ahnungsloser User!?
ohoh ein wildes amdros ist aufgtaucht :o
:)
Ok,also kann ich jetzt schon das Kündigungschreiben einreichen? Und mich dann bequem um eine günstigere Versicherung kümmern.